Politik in BayernGrüne wollen Kommunalpolitik familienfreundlicher machen

„Kommunalpolitik darf kein Privileg für die sein, die es sich zeitlich und finanziell leisten können“, begründet Johannes Becher (Grüne) die Forderung seiner Landtagsfraktion nach einer Vertretungsregelung für Gemeinderäte.
„Kommunalpolitik darf kein Privileg für die sein, die es sich zeitlich und finanziell leisten können“, begründet Johannes Becher (Grüne) die Forderung seiner Landtagsfraktion nach einer Vertretungsregelung für Gemeinderäte. Johannes Simon

Die Landtagsfraktion der bayerischen Grünen will die Gemeindeordnung ändern, um Gemeinderäten zu ermöglichen, sich vertreten zu lassen – beispielsweise wegen Familienzeit, Pflege oder aus beruflichen Gründen. Über den entsprechenden Gesetzentwurf berät der Landtag am 16. Oktober.

Die bayerischen Landtags-Grünen haben am Freitag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung vorgelegt. Sie wollen laut Mitteilung damit „die politische Teilhabe in den bayerischen Kommunen stärken und eine flexiblere, familienfreundlichere Kommunalpolitik ermöglichen“. Kern ist eine Vertretungsregelung für Gemeinderäte nach österreichischem Vorbild. Diese sieht vor, dass Ratsmitglieder sich bei längeren Verhinderungen, zum Beispiel wegen Familienzeit, Pflege oder beruflicher Gründe, vorübergehend vertreten lassen können.

„Kommunalpolitik darf kein Privileg für die sein, die es sich zeitlich und finanziell leisten können“, sagte Johannes Becher, erster stellvertretender Fraktionsvorsitzender, laut Mitteilung. Es brauche mehr als nur 24 Prozent Frauen und mehr junge Leute in den Kommunalparlamenten. Das soll durch weitere Änderungen gewährleistet werden. So sollen beispielsweise hybride und rein digitale Sitzungen leichter ermöglicht werden, es soll ein Recht auf Jugendbeteiligung bei Themen geben, die junge Menschen betreffen, ein Wahlalter ab 16 und die Möglichkeit für Menschen mit EU-Pass, bei Bürgermeisterwahlen mitwählen zu können. Der grüne Gesetzentwurf wird in der Plenarsitzung am 16. Oktober in Erster Lesung beraten.

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