Am Rande eines AfD-ParteitagsRassistische Partyparolen in Diskothek: Prozess beginnt im April

Lesezeit: 3 Min.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen sechs Personen einen Strafbefehl erlassen. Weil diese dagegen Einspruch eingelegt haben, kommt es nun zum Prozess.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen sechs Personen einen Strafbefehl erlassen. Weil diese dagegen Einspruch eingelegt haben, kommt es nun zum Prozess. (Foto: Daniel Karmann/dpa)
  • Sechs Personen müssen sich im April 2026 vor Gericht verantworten, weil sie nach einem AfD-Parteitag in Greding rassistische Parolen zu "L'amour toujours" gesungen haben sollen.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft fünf Beschuldigten Volksverhetzung vor, einem weiteren das Zeigen des Hitlergrußes - alle waren Teilnehmer des AfD-Parteitags im Januar 2024.
  • Anders als bei ähnlichen Fällen auf Sylt sieht die Staatsanwaltschaft hier wegen des AfD-Kontexts eine strafbare Volksverhetzung als gegeben an.
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„Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“: Nach einem AfD-Parteitag in Greding dichten mehrere Personen Gigi D’Agostinos „L’amour toujours“ rassistisch um. Nächstes Frühjahr müssen sie sich nun wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten.

Von Johann Osel und Max Weinhold Hernandez, Greding/Schwabach

Der Disco-Eklat am Rande eines AfD-Parteitags vor gut zwei Jahren hat ein juristisches Nachspiel. Weil Anfang 2024 in einem Tanzlokal im mittelfränkischen Greding mutmaßlich rassistische Parolen gesungen wurden, stehen sechs Personen im April 2026 vor Gericht. Die Beschuldigten seien zur Tatzeit zwischen 19 und 35 Jahre alt gewesen, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Schwabach zu dem Vorfall in der Nacht auf den 14. Januar 2024 mit. Damals hielt die bayerische AfD in Greding einen Landesparteitag ab.

Fünf von ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Volksverhetzung vor, weil sie Lieder mit teilweise rassistischem Text gesungen haben sollen. Die Polizei hatte damals mitgeteilt, die Beschuldigten sollen zur Melodie des Liedes „L’amour toujours“ Parolen wie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ skandiert haben. Ein damals 23-Jähriger soll laut Gericht einen Hitlergruß gezeigt haben. Er sei wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt.

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Weil die Beteiligten gegen im Sommer 2024 zunächst erteilte Strafbefehle Einspruch erhoben haben, kommt es zum Prozess. Für die Volksverhetzung hatte die Staatsanwaltschaft den Angaben zufolge 120 Tagessätze verhängt, für das Zeigen des Hitlergrußes 70 Tagessätze. Die Verfahren sollen am 20. und 21. April verhandelt werden. Es sind jeweils mehrere Zeugen geladen.

Die lange Dauer zwischen dem Vorfall und der Verhandlung erklärte eine Gerichtssprecherin primär mit Schwierigkeiten bei der Terminfindung für die sechs Beschuldigten mitsamt ihrer Verteidiger. Allerdings sei es bereits zuvor zu Verzögerungen gekommen, weil einem Beschuldigten der Strafbefehl nicht zugestellt werden konnte. Er sei acht Wochen „unbekannten Aufenthalts“ gewesen.

Zwei AfD-Abgeordnete waren in der Gredinger Disco anwesend

Ob es sich bei den Beschuldigten um AfD-Mitglieder handelt, beantwortete die Sprecherin nicht. Dies gehöre zu den persönlichen Umständen der Beschuldigten und werde Gegenstand der Hauptverhandlung sein. Wie aber aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Cemal Bozoğlu einige Monate nach dem Vorfall hervorgeht, waren alle Beschuldigten nach polizeilichen Erkenntnissen Teilnehmer des Parteitags.

In der damals noch bestehenden Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) konnte man Mitglied sein, ohne ein AfD-Parteibuch zu haben. Bei besagtem Parteitag hatten die Sicherheitsbehörden außerdem eine Vernetzung zwischen AfD, JA und dem „Vorfeld“ der Partei festgestellt, wozu viele etwa die rechtsextreme „Identitäre Bewegung“ zählen.

In der Gredinger Disco anwesend waren auch die beiden AfD-Landtagsabgeordneten Franz Schmid und Benjamin Nolte. Die Politiker bestätigten damals ihre Anwesenheit, haben indes nach eigener Aussage nicht mitgesungen beziehungsweise den Text gar nicht zuordnen können. Am Dienstag sagte Nolte auf Nachfrage der SZ, er sei bislang nicht als Zeuge geladen. „Man sollte aber eigentlich meinen, dass die Strafverfolgungsbehörden wichtigere Dinge zu tun haben sollten.“

Nach dem Vorfall in Greding (Landkreis Roth) waren zahlreiche weitere ähnliche Fälle bekannt geworden. Größere Aufmerksamkeit und bundesweite Empörung hatte ein Video aus einer Bar auf Sylt im Mai 2024 auf sich gezogen, worauf Gäste ebenfalls zu „L’amour toujours“ rassistische Parolen grölten. Die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelte in dem Fall gegen vier Personen. Lediglich gegen einen heute 26-Jährigen hat sie einen Strafbefehl beantragt. Sie wirft ihm vor, einen Hitlergruß imitiert sowie ein Hitlerbärtchen angedeutet zu haben. Die Ermittlungen gegen drei weitere Personen wegen des Verdachts der Volksverhetzung hat sie im April eingestellt.

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Das Singen der Parole „Ausländer raus! Deutschland den Deutschen“ erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht, teilte die Flensburger Staatsanwaltschaft mit. Den Beschuldigten war aus ihrer Sicht nicht nachzuweisen, dass sie „eine aggressive Mischung und Feindschaft in der Bevölkerung“ gegen „die betroffene Personengruppe“ – ausweislich des Textes: Ausländer – erzeugen wollten. Genau das sei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aber die Voraussetzung. Mit anderen Worten: Die Sylter Partygäste grölten vielleicht unbedacht und sicher abwertend herum – nicht aber volksverhetzend. Auch in anderen Fällen kamen Staatsanwaltschaften zu diesem Schluss.

Die Beschuldigten aus Greding handelten nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit demselben Wortlaut indes sehr wohl strafbar. Maßgeblich dürfte der Kontext sein: Für Besucher des Treffens einer in Teilen rechtsextremistischen Partei halten die Strafverfolger eine andere Intention beim Gesang offenbar für denkbar. Ob das Gericht diese Ansicht teilt, bleibt abzuwarten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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