Prügelvorwürfe gegen Glaubengemeinschaft:Dreijähriges Kind darf zu seinen Eltern zurück

Klosterzimmern

Trügerische Idylle? Die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" leben in Klosterzimmern bei Deiningen.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Sie sollen regelmäßig mit Ruten auf den nackten Po geschlagen worden sein: Die Polizei hat 40 Kinder aus der urchristlichen Sekte "Zwölf Stämme" geholt. In einem Fall hob das Gericht jetzt den Sorgerechtsentzug auf - ein Kind darf zurück zu seinen Eltern.

Von Stefan Mayr

Eine Woche nach der Inobhutnahme von 40 Kindern aus der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" hat ein Elternpaar sein dreijähriges Kind zurückerhalten. Dies entschied das Familiengericht Ansbach, wie erst jetzt bekannt wurde, bereits am Freitag. Alle anderen 39 Kinder aus den Sekten-Haushalten in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) und Wörnitz (Kreis Ansbach) verbleiben dagegen zunächst in ihren Pflegefamilien und Kinderheimen. Ihren Eltern bleibt das Sorgerecht vorerst entzogen.

Seit Freitag beschäftigt sich das Familiengericht Ansbach unter ungewöhnlichen Bedingungen mit den Sekten-Kindern, die nach Ansicht der Behörden von ihren Eltern regelmäßig mit Ruten auf den nackten Po geschlagen werden. Bis spät in den Abend wurden fünf betroffene Elternpaare und ihr Anwalt in nichtöffentlicher Sitzung gehört. Dabei wurden per Videoschalte auch Sekten-Aussteiger zu den Erziehungspraktiken der "Zwölf Stämme" vernommen. "Die sechs Aussteiger halten sich während ihrer Aussage an einem geheimen Ort auf", berichtet Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Lehnberger. Ihre Aussagen wurden per Videotechnik in den Sitzungssaal übertragen, die Fragen stellte der Richter per Telefon.

Die Zwölf Stämme räumen die Schläge ein

Am 5. September hatten die Jugendämter der Landkreise Donau-Ries und Ansbach mithilfe von 100 Polizisten 40 Kinder aus den Häusern der "Zwölf Stämme" in Klosterzimmern und Wörnitz geholt, seitdem leben sie in Pflegefamilien und Kinderheimen. Die Familiengerichte hatten den Eltern per einstweiligem Beschluss vorläufig das Sorgerecht entzogen. Auslöser der aufsehenerregenden Aktion waren Berichte ehemaliger Sektenmitglieder sowie versteckt aufgenommenes Filmmaterial eines Fernseh-Journalisten, die nach Angaben der Behörden eindeutig belegten, dass die Sektenmitglieder ihre Kinder regelmäßig schlagen.

Die TV-Bilder zeigen, wie sich die Kinder in einem fensterlosen Kellerraum nach vorne beugen müssen. Dann ziehen ihnen Frauen die Hosen herunter und schlagen mit Weidenruten auf den nackten Po. Zudem wird der Glaubensgemeinschaft vorgeworfen, die Bewegungsfreiheit der Babys durch enges Einwickeln einzuschränken und die Heranwachsenden seelisch zu misshandeln. Weil nach den bisherigen Erkenntnissen "die konkrete Gefahr bestand, dass es zu einer erheblichen Schädigung der Kinder kommen würde, wenn diese bei ihren Eltern verbleiben würden", haben die Gerichte die Inobhutnahme angeordnet.

Die "Zwölf Stämme" ihrerseits räumen die Schläge teilweise ein, rechtfertigen diese aber mit Zitaten aus der Bibel und bezeichnen sie als Ausdruck von Liebe. Auf ihrer Internetseite kritisieren sie die "Razzia" der Polizei als "staatlichen Kinderraub". Alle betroffenen Eltern forderten vor dem Ansbacher Gericht "die Aufhebung der gerichtlichen Beschlüsse", wie Gudrun Lehnberger berichtet. Das Gericht seinerseits rechtfertigte sein Vorgehen. Die Beschlüsse seien erforderlich gewesen, da "konkrete Gefahr bestand", dass es "zu einer erheblichen Schädigung der Kinder kommen würde".

Dennoch konnte einem Elternpaar die Gefährdung des Kindeswohls nicht nachgewiesen werden. "Die Familie aus Lateinamerika war in der hiesigen Glaubensgemeinschaft der Zwölf Stämme lediglich zu Besuch", betont Amtsgerichts-Direktorin Gudrun Lehnberger. Das Kind sei inzwischen wieder bei seinen Eltern.

Von Dienstag an wird der Familienrichter die weiteren Kinder ab einem Alter von drei Jahren in ihren Pflegefamilien anhören. Dies wird voraussichtlich zwei Wochen dauern. Danach wird der Richter entscheiden, ob der einstweilige Entzug des Sorgerechts aufrechterhalten oder aufgehoben wird. Am Mittwoch starten dann vor dem Amtsgericht Nördlingen die Verfahren wegen der weiteren 30 Kinder der Sekte. Direktor Helmut Beyschlag spricht von 17 Verfahren, "das wird ein bis zwei Wochen dauern."

Nach einem Bericht des Spiegel hatte die Sekte auch einen Standort in Dolchau (Sachsen-Anhalt). Dort seien jüngst zehn schulpflichtige Kinder von ihren Eltern vermutlich nach Tschechien gebracht worden, um sie dem Zugriff der deutschen Behörden zu entziehen.

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