Mehrere Briefe hat Carsten F. ans Landratsamt Augsburg adressiert. Er war sogar zu einem Gespräch beim Landrat, eine Entschädigung für seine Leiden im Kinderheim Baschenegg aber blieb ihm verwehrt. Ständig seien dort zu seiner Zeit Kinder von den Schwestern nachts geschlagen worden, sagt er, die Gewalt und der Missbrauch sind in einer Studie des Bistums Augsburg dokumentiert.
Eines Nachts, F. war fünf Jahre alt, sei auch er bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt worden, so schildert er es, bis heute leidet der 56-Jährige unter den Folgen nicht nur dieser Attacke, körperlich wie seelisch. Eine Wiedergutmachung durch den Landkreis, analog zur Aufarbeitung, wie sie die Stadt München betreibt, sei angemessen, findet F.
Sein Fall steht exemplarisch für die vielen Betroffenen, die als Kinder in staatlicher Obhut Gewalt und Missbrauch erfahren haben, sich in Bayern aber zu wenig gehört fühlen. Das Sozialministerium soll da eigentlich Abhilfe schaffen, im Auftrag des Sozialausschusses, auf Grundlage einer Petition, die landesweite Strukturen zur Aufarbeitung im Freistaat fordert.
Das Sozialministerium verweigert sich jedoch bislang, die Kernanliegen der Petition wie vom Ausschuss einstimmig gewünscht umzusetzen. Ministerin Ulrike Scharf (CSU) ist dafür sogar von ihren Parteikollegen gerüffelt worden. „Es kommt nicht oft vor, dass Abgeordnete der Regierungsfraktion einem Ministerium sagen, so geht es nicht“, betont Landtagsabgeordnete Gabriele Triebel (Grüne), eine der Unterstützerinnen der Petition. Am Donnerstag muss das Sozialministerium dem Ausschuss deshalb erneut berichten.

Eine unabhängige bayerische Aufarbeitungskommission einzurichten, ist eines der Kernanliegen der Petition. Unter anderem soll es einen Betroffenenbeirat, einen Landesbeauftragten gegen Gewalt in Institutionen und auch einen Fonds zur Finanzierung der Aufarbeitung und Unterstützung von Betroffenen geben. Es wäre ein historischer Schritt in der Geschichte der Aufarbeitung von Gewalt und Missbrauch an Minderjährigen in Bayern. Es wäre auch ein Schritt, den andere Bundesländer bereits in Angriff genommen haben. Und ein dringend notwendiger, argumentiert Ignaz Raab, Leiter der Münchner Aufarbeitungskommission: „Es kann mir doch niemand erzählen, dass nur das Jugendamt München Hort des Bösen war.“
Viele Jahre leitete Raab das Kommissariat für Sexualdelikte im Münchner Polizeipräsidium. „Aber was ich jetzt als Kommissionsvorsitzender für grausame Geschichten höre, habe ich in meiner Polizeiarbeit nicht erlebt“, sagt der pensionierte Ermittler. Der Staat müsse sich fragen, was ein aufgrund von Kindheitstraumata nicht geglücktes Leben wert sei. Man könne es nicht jeder Kommune oder Institution selbst überlassen, ob sie aufarbeite oder nicht. „Wir brauchen einheitliche Kriterien und Strukturen.“
Raab erinnert sich an „einen krassen Fall“ in seiner Kommission, zwei Halbgeschwister, eines zunächst in München, eines auf dem Land aufgewachsen, bevor beide ins selbe Heim kamen und dort großes Leid erfuhren. Das Münchner Geschwisterkind habe inzwischen eine hohe Entschädigungssumme erhalten, das andere, aus einem anderen Teil Oberbayerns, sei leer ausgegangen. „Das kann es doch nicht sein“, schimpft Raab.
Carsten F. berichtet, er habe auch bereits eine Entschädigungszahlung erhalten, 15 000 Euro von der damals verantwortlichen Schwesternschaft der Dillinger Franziskanerinnen. Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) hat er Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragt, was ihm laut Bescheid unter anderem mit der Begründung verwehrt wurde, dass er erst 50 Jahre nach den Misshandlungen im Heim einen Antrag gestellt hat. Absurd, finden Fachleute, weil zahlreiche Betroffene erst im Alter die Kraft finden oder darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie Wiedergutmachung einfordern können. Auch dass die Gewalt im Kinderheim Baschenegg durch das Bistum Augsburg dokumentiert ist, ficht das ZBFS nicht an: Die Studie sei anonymisiert, es brauche aber immer einen Beweis im Einzelfall, heißt es dort.
Prügel als Fünfjähriger, Spätfolgen bis ins Alter
F. stellt sich auf einen langen Rechtsstreit ein, die ständigen Diskussionen mit Ämtern und Behörden zermürben ihn. 2019, erzählt er, sei er das erste Mal in Psychotherapie gegangen, dort habe man ihm eine posttraumatische Belastungsstörung bescheinigt. Der 56-Jährige ist selbständig, sagt aber, er könne nur noch vier Stunden pro Tag arbeiten. „Mehr schaffe ich nicht, körperlich fühle ich mich wie ein 80-Jähriger.“ F. könne nicht mit anderen Menschen in einem Raum schlafen, er brauche absolute Stille, lange habe er sein Schlafzimmer abschließen müssen, um Ruhe zu finden. „Ich konnte nie eine Familie gründen, ja nicht einmal neben einer Partnerin schlafen.“
Vor seiner Einschulung, sagt er, hätten die Ärzte eine Verkleinerung der rechten Körperhälfte festgestellt, ein zurückliegendes Schädel-Hirn-Trauma sowie eine anormal tiefe Delle in der linken Schädelhälfte, was auf einen zurückliegenden Schädelbruch hingedeutet habe.
1973 kam F. ins Heim Baschenegg, seine junge Mutter sei überfordert gewesen. Er sei fünf Jahre alt gewesen, als er erlebt habe, wie die Ordensschwestern dort „schon den allerkleinsten Laut“ im Schlafsaal als willkommenen Anlass genommen hätten, gewalttätig zu werden. Wahllos, wenn sie nicht sicher sagen konnten, wer Geräusche von sich gab. Eines Nachts, so erinnert sich F., habe auch er harte, dumpfe Schläge gespürt, bis er das Bewusstsein verloren habe. Tagelang habe er danach an Übelkeit gelitten, am ganzen Körper gefroren, dieser Schüttelfrost begleitete sein Leben noch Jahrzehnte später.
Eine Bekannte seiner Mutter, die er heute als seine Schwester bezeichnet, habe seinen Weg ins Heim verfolgt, habe ihn dort besucht, sich auch beim Kreisjugendamt des Landkreises Augsburg über die Gewalt beschwert. Einige Monate später habe die Bekannte es schließlich geschafft, ihn aus dem Heim zu holen, ihre Eltern hätten F. adoptiert. Doch da sei sein Leben schon „zwar nicht vollständig zerstört, aber im weiteren Verlauf maßgeblich gedämpft“ gewesen, wie es der 56-Jährige ausdrückt.
Eine Bekannte beschwert sich über die Gewalt, aber das Kreisjugendamt greift nicht ein
Das Landratsamt Augsburg hat F. bei seinem Antrag beim ZBFS vergebens unterstützt, zu eigener Wiedergutmachung sieht sich die Behörde jedoch mangels Rechtsanspruch und kommunalem Entschädigungsfonds nicht in der Lage. Solch ein Fonds erscheine wegen der deutlich niedrigeren Fallzahlen an Betroffenen im Vergleich zur Stadt München weder verhältnismäßig noch finanziell vertretbar, heißt es auf Fragen der SZ. Das Landratsamt betont, keine eigenen Einrichtungen betrieben zu haben, die primäre Verantwortung sieht es bei den jeweiligen Einrichtungsträgern.
Ein Argument, das F. nicht zählen lässt, vor allem weil das Jugendamt aufgrund der Beschwerden seiner Schwester von den Zuständen in dem Heim gewusst habe und schon allein deshalb hätte eingreifen müssen. „Die Kinder waren in staatlicher Obhut, da kann sich keiner rausnehmen“, sagt auch der Münchner Leiter der Aufarbeitungskommission, Ignaz Raab. Wer Kinder in Einrichtungen schicke, trage Verantwortung. „Alles andere ist Staatsversagen“ und zeige, wie wichtig landesweit einheitliche Strukturen zur Aufarbeitung wären. Zumal F., wäre er zufällig von der Stadt München in ein Heim überstellt worden, wohl gute Chancen auf eine Entschädigung hätte.
Sozialministerin Ulrike Scharf sah bislang dennoch keine Notwendigkeit, die Strukturen landesweit anzugleichen, obwohl ihr der Sozialausschuss des Landtags das Anliegen der Petition bereits zweimal zur Würdigung überwiesen hat. Im Regelfall heißt das, dass sich ein Ministerium um eine Umsetzung bemüht. Scharf jedoch verwies wiederholt lediglich darauf, dass es im Freistaat bereits „zielgerichtete Strukturen im Bereich der Aufarbeitung, der Beratung und Prävention“ gebe. Doch selbst die Abgeordneten ihrer eigenen Partei haben ihr bei diesem Thema in der Dezember-Sitzung des Sozialausschusses widersprochen, ein höchst ungewöhnlicher Vorgang.
Der Druck auf die Ministerin ist in den vergangenen Monaten jedenfalls gestiegen, inzwischen zeigt sie sich zugänglicher. Die Petenten, eine Gruppe engagierter Missbrauchsbetroffener und Fachleute aus Wissenschaft, Politik, juristischer und polizeilicher Praxis sowie die für das Thema zuständigen Landtagsabgeordneten, hoffen, dass die Ministerin am Donnerstag beim anstehenden Bericht im Ausschuss ein Konzept vorlegt, in dem sich ihre Kernforderungen wiederfinden. „Wenn der Sozialausschuss sagt, das machen wir, dann ist mein Verständnis, dass das auch wirklich gemacht wird“, sagt Raab.


