Gesundheitspolitik:Schlechte Aussichten für das Volksbegehren gegen den Pflege-Notstand

Gesundheitspolitik: Illustration: iStock/Bearbeitung: SZ

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  • Der Bayerische Verfassungsgerichtshof muss entscheiden, ob das Volksbegehren für bessere Pflege zugelassen wird.
  • Mehr als 100 000 Bürger hatten dafür unterschrieben.
  • Laut Innenministerium sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung aber nicht gegeben. Auch in Berlin und Brandenburg hatten ähnliche Volksbegehren bislang keinen Erfolg.

Von Lisa Schnell

Nur noch ein paar Tage, dann ist das Urteil da. Dann entscheidet sich, ob die Bayern bald mitbestimmen dürfen, wie es in ihren Krankenhäusern zugeht. Kommenden Dienstag verkündet der Bayerische Verfassungsgerichtshof, ob er das Volksbegehren für eine bessere Pflege zulässt. Selbst Harald Weinberg, der die Initiative angestoßen hat, klingt nicht besonders optimistisch. Gerade wurden ähnliche Gesetzentwürfe in Berlin und Hamburg entweder abgelehnt oder an ein Gericht verwiesen. In Bayern werde man wohl "eher kein Glück" haben, sagt Weinberg, der für die Linken im Bundestag sitzt.

Mehr als 100 000 Bürger hatten für sein Volksbegehren unterschrieben. Es wird von einem breiten Bündnis aus Parteien, Grüne und SPD, Gewerkschaften und Vereinen unterstützt. Sie klagen, dass in Bayern 12 000 Pflegekräfte fehlen und wollen das mit ihrem Gesetzentwurf ändern. Wie viele Pfleger auf einer Station arbeiten, soll in Zukunft alleine vom wirklichen Bedarf abhängen und nicht vom Profitstreben der Kliniken. Für Intensivstationen wollen sie feste Schlüssel festlegen, bei denen eine Pflegekraft höchstens drei Patienten betreuen soll. Die Krankenhäuser wären verpflichtet, für alle anderen Stationen den Bedarf zu errechnen. Ob sie die Vorgaben einhalten, würde die Staatsregierung kontrollieren. Bei einer groben Vernachlässigung drohten Sanktionen, etwa die Streichung von Betten. Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem Regeln zur Hygiene. So sollen für die Krankenhausreinigung die Vorschriften des Robert-Koch-Instituts gelten.

Innenministerium verweist auf das Koppelungsverbot

Laut Innenministerium sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung nicht gegeben. Es führt vor allem zwei Argumente an: Zum einen gelte das Koppelungsverbot. Dieses besagt, dass der Gesetzentwurf zwei verschiedene Sachverhalte, etwa Hygiene und Pflege, nicht verbinden darf. Falls dies der einzige Grund sein wird, warum das Gericht die Zulassung am Mittwoch verweigert, wollen die Initiatoren ein weiteres Volksbegehren starten, bei dem sie sich nur auf ein Thema konzentrieren. So kündigt es Harald Weinberg an.

Das zweite Argument ist dagegen nicht so einfach zu entkräften. Es weist darauf hin, dass der Bund die Pflege schon abschließend geregelt habe und das Land daher nicht mehr handeln dürfe. So wurden für Pflegekräfte gerade Untergrenzen festgelegt. Allerdings gelten die nur für bestimmte Bereiche. Sie gewährleisten zudem nur, dass kein medizinischer Schaden entsteht, eine gute Pflege aber bieten sie nicht. So die Kritik der Initiatoren. Weiterhin regelte der Bund, dass von 2019 an den Krankenhäusern die Kosten für jede zusätzliche Pflegestelle erstattet werden. Sie hätten also keinen finanziellen Anreiz mehr, am Pflegepersonal zu sparen, sagt die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), die das Volksbegehren ablehnt. Das eigentliche Problem bestehe vielmehr darin, dass es nicht genügend Pflegekräfte gebe. Das merkt auch die Bayerische Krankenhausgesellschaft an, von der es zum Volksbegehren heißt: "Richtiges Ziel, aber der falsche Weg."

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