Süddeutsche Zeitung

Gesundheitspolitik:Pannen beim Landespflegegeld

Bürger beklagen per Petition "das Schweigen der Ämter"

Von Dietrich Mittler

Die Beschwerden über eine zu langsame beziehungsweise fehlerhafte Bearbeitung bei Anträgen auf das bayerische Landespflegegeld halten an. Auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Pflegeausschusses im Landtag stehen an diesem Dienstag deshalb mehrere Petitionen, in denen Bürger ihr Missfallen über das Vorgehen des Landesamtes für Pflege äußern, welches das Landespflegegeld bewilligt und auszahlt. In einem Fall etwa wurde das Geld erneut erst nach dem Tod der Empfangsberechtigten ausgezahlt und muss nun von den Angehörigen zurückerstattet werden.

Das Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro jährlich gibt es seit dem September 2019. Es steht allen Pflegebedürftigen im Freistaat zu, bei denen der Pflegegrad zwei festgestellt wurde. Doch offenbar kommt es angesichts der Masse der Anträge immer wieder noch zu Pannen. Aus Sicht des Gesundheits- und Pflegeministeriums handelt es sich dabei um bedauerliche Einzelfälle. So etwa war in einem Fall, der nun ebenfalls als Petition in den Landtag Eingang fand, der Antrag "bedauerlicherweise mit einem fehlerhaften Geburtsdatum im System eingegeben" worden, wie das Ministerium mitteilte.

Für die SPD-Gesundheitspolitikerin Ruth Waldmann sind dies jedoch Ausflüchte. "Es handelt sich dabei beileibe nicht um Einzelfälle", sagte sie am Montag. Das Landesamt stoße immer wieder an seine Grenzen, müsse im Grunde personell weiter aufgestockt werden. Es gehe doch nicht an, dass Bürgerinnen und Bürger schon daran scheiterten, Sachbearbeiter der Behörde telefonisch zu erreichen. Eine Betroffene schrieb an Waldmann: "Das Schweigen der Ämter ist sehr bürgerunfreundlich." Gleich mehrmals habe sie sich an das Landesamt gewandt - ohne Reaktion. Sie bitte nun den Landtag um Beistand, die in ihrem Fall vorliegenden langen Wartezeiten seien "unzumutbar, erniedrigend".

Seitens des Gesundheitsministeriums hieß es indes, "in der weit überwiegenden Zahl der Anträge auf Landespflegegeld" sei alles "zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger abgelaufen". Dass es in einem Massenverfahren zu vereinzelten Fehlern kommen könne, sei "schwer vermeidbar". Aus Kapazitätsgründen könnten die Tausenden bei der Behörde eingehenden Anrufe und E-Mails "nicht immer sofort beantwortet werden". In anderen Fällen wiederum hätten die Antragsteller selbst Fehler beim Ausfüllen der notwendigen Formulare gemacht.

In einem Fall war die Petition offenbar zielführend - noch bevor sie behandelt wurde. Die Mutter der Petentin erhält ihr Landespflegegeld.

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SZ vom 04.02.2020
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