Gesundheitspolitik:Bayern entschärft Berliner Krankenhausreform

Gibt es für kleine Kliniken auf dem Land eine Zukunft? Durch die Reformpläne des Bundes haben sich viele Krankenhäuser bedroht gefühlt. Warum sich das jetzt ändert.

Von Dietrich Mittler

Im September noch standen etliche Krankenhausmanager vor der Frage, ob kleinere Häuser auf dem Land überhaupt noch eine Zukunft haben. Doch von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) kam am Montag in München das erlösende Signal: Gefahr gebannt - zumindest vorerst. Die Krankenhausreform der Bundesregierung ließ sich offenbar so weit entschärfen, dass der BKG-Vorsitzende Franz Stumpf sagen konnte: "In der verabschiedeten Form ist das kein Kürzungsgesetz mehr." Die finanziell angeschlagenen Krankenhäuser hätten "wieder etwas mehr Luft zum Atmen".

Dass Stumpfs Bilanz nicht schlechter ausfällt, hat folgenden Grund: Die Häuser haben unter Federführung der BKG selbst alles getan, um auf politischer Ebene Verbündete zu finden und diese mit Argumenten zu bestücken. Diese Rechnung ging in Bayern auf. Landtagspräsidentin Barbara Stamm brachte das vor den BKG-Mitgliedern im Senatssaal des Landtags auf den Punkt: "Wir haben Schützenhilfe gegeben bei der Krankenhausreform", sagte sie. Bayern habe den ursprünglichen Absichten von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Widerstand entgegengesetzt.

"Wir mussten kräftig nachsteuern", sagte auch Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml. Und: Selbst wenn der Bund die Förderkriterien für Krankenhäuser künftig verschärfe, werde Bayern mit seiner "bewährten Investitionsförderung" ein verlässlicher Partner der Kliniken bleiben. "Wir werden auch weiterhin darauf achten, dass es nicht zu unerwünschten Nebenwirkungen für unsere Krankenhäuser kommt", sagte Huml.

Was Ministerin Huml fordert

Das bedeute aber nicht, dass künftig alles beim Alten bleibe, schränkte die Ministerin ein. Es sei sogar notwendig, dass die Strukturen stetig dem Bedarf der Patienten angepasst werden. "Es ist aber nicht richtig zu sagen, dass wir zu viele Krankenhäuser haben", betonte Huml. In einem Flächenstaat wie Bayern sei die Erreichbarkeit eines Krankenhauses eben auch ein Qualitätskriterium, betonte die Ministerin unter Anspielung darauf, dass das neue Krankenhausstruktur-Gesetz auch eine Qualitätsoffensive beinhaltet. "Wir müssen vom Patienten her denken", sagte Huml, sprich gute Versorgung anbieten.

BKG-Vorsitzender Stumpf indes ist beim Thema Qualität der Meinung, dass es hier keines Drucks brauche: "Qualität ist unser Anliegen, dazu muss uns niemand zwingen", sagte er. Problematisch sei, wenn davon ausgegangen werde, dass die Fallzahlen bei komplizierten Eingriffen (etwa Hüft-OPs) automatisch etwas über die Behandlungsqualität aussagen. "Ab 50 Eingriffen ist die Qualität top und bei 45 oder 46 ist sie schlecht", sagte Stumpf ironisch. Hier sei es zu begrüßen, dass das neue Gesetz Ausnahmeregelungen zulasse.

Gut sei auch, dass Berlin die Leistungen der Kliniken im Bereich Notfallversorgung besser vergüten wolle. Dass die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns dies so kommentiert habe, "niedergelassene Ärzte müssen die Kliniken finanzieren", sei daneben. Die BKG jedenfalls sperre sich nicht dagegen, dass niedergelassene Ärzte in Bereitschaftspraxen oder Portalpraxen an den Kliniken tätig werden.

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