Gesundheit - München:Aiwanger: 2G-plus-Regel für Gastronomie schwer begründbar

Bayern
Hubert Aiwanger, Wirtschaftsminister und Landesvorsitzender der Freien Wähler, gibt ein Interview. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sieht eine 2G-plus-Regel in der Gastronomie kritisch. "Jeder ist gefordert, sich auch freiwillig regelmäßig zu testen, doch den Restaurantbesuch für ungetestete Geimpfte zu verbieten, aber frisch Geboosterten zu erlauben, ist medizinisch nur schwer begründbar", teilte der Politiker am Samstag mit.

"Wir müssen die aktuellen Maßnahmen ständig auf Verhältnismäßigkeit überprüfen, bevor es Gerichte tun." Im Handel sollte 2G generell wieder abgeschafft werden, forderte er. "Ebenso müssen wir jetzt nach mehreren Wochen Sperre auch Meisterkurse im Handwerk und Fahrunterricht genauso wie den Friseurbesuch mit Test auch für Ungeimpfte, also mit 3G, wieder ermöglichen."

Studien haben gezeigt, dass der Schutz vor Ansteckung bei Menschen mit vollständigem Grundschutz, also meist zwei Impfungen, bei Omikron sehr rasch schwindet. Die Booster-Impfung vergrößert den Schutz vor Ansteckung binnen weniger Tage wieder erheblich - allerdings ebenfalls nicht dauerhaft, auch hier schwindet der Schutz über die Monate. Bestehen bleibt nach derzeitigem Kenntnisstand zum guten Teil der Schutz vor schweren Verläufen.

Nach den Beratungen von Bund und Ländern hatte sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zu einer 2G-plus-Regel für Restaurants, Cafés und Kneipen skeptisch geäußert und angekündigt, diese prüfen zu wollen. Eine Entscheidung ist für nächsten Dienstag geplant.

In Bayern sind Schankwirtschaften und Discos anders als in anderen Bundesländern derzeit geschlossen. In regionalen Hotspots muss die Gastronomie ebenfalls ihre Pforten schließen. Der nun gefasste Beschluss sieht vor, dass Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen müssen, um Zutritt zu bekommen.

© dpa-infocom, dpa:220108-99-635990/2

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