Gesetzesnovelle:Feuerwehrleute dürfen künftig länger aktiv sein

Feuerwehrleute dürfen in Bayern künftig bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aktiven Dienst betreiben. Der Landtag beschloss am Mittwoch eine Novelle des Feuerwehrgesetzes, die unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze von 63 Jahren vorsieht. Damit reagiert der Freistaat auf mögliche Personalengpässe. Der demografische Wandel bedeute eine große Herausforderung für die Feuerwehren, sagte Innenminister Joachim Herrmann. In Bayern gibt es derzeit rund 320 000 Personen im aktiven Feuerwehrdienst, davon 310 000 ehrenamtlich.

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