Süddeutsche Zeitung

Gesetzesentwurf:CSU will Lasten breiter verteilen

Kosten für Straßenausbau sollen nicht allein die Anwohner stemmen

Anlieger von Ortsstraßen sollen beim Ausbau der Straßen künftig deutlich weniger belastet werden. Der Landtag beriet am Dienstag in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzesentwurf der CSU. Dieser sieht vor, dass Kommunen künftig die Möglichkeit bekommen sollen, "wiederkehrende Beiträge" zu erheben. Damit müssten die Bürger, die an den betroffenen Straßen wohnen, nicht mehr zwingend auf einen Schlag und in einem Betrag an den Sanierungs- und Ausbaukosten kommunaler Straßen beteiligt werden. In der Vergangenheit hatte das bei Anliegern immer wieder zu erheblichem Unmut geführt, da sie zum Teil mit fünfstelligen Beträgen zur Kasse gebeten wurden, wenn die Straße vor ihrem Haus saniert oder ausgebaut wurde.

Stattdessen kann die Kommune die Anlieger in Zukunft in einem Ansparmodell, das projektbezogen ist, über mehrere Jahre verteilt belasten. Zudem soll der Kreis derjenigen, die an den Ausbaukosten beteiligt werden, vergrößert werden: Nicht nur die unmittelbaren Anwohner müssen künftig zahlen, sondern auch umliegende Nutzer. Damit werden die Kosten auf mehrere Betroffene verteilt, was die Last für den Einzelnen erträglicher machen soll. Zudem dürfen Kommunen in Zukunft nur noch die Kosten für "erforderliche Maßnahmen" umlegen. Das soll sogenannte Luxus-Ausbauten verhindern, also wenn die Stadt beispielsweise beschließt, in einem historischen Stadtviertel die Straße pflastern zu lassen statt sie zu asphaltieren, oder wenn sie Gaslaternen installieren möchte statt der normalen Straßenbeleuchtung. Solche Zusatzkosten, die allerdings das Stadtbild insgesamt verschönern, sollen in Zukunft nicht nur von den Anwohnern zu schultern sein, sondern von der Allgemeinheit.

Und schließlich sieht der Gesetzentwurf noch eine Beitragshöchstgrenze vor. Demnach dürfen die Kosten für den einzelnen Beitragspflichtigen 40 Prozent seines Grundstückswerts nicht übersteigen. Profitieren werden davon vor allem Grundstückseigentümer in ländlichen Gebieten. Geplant ist, dass die neuen Vorschriften am 1. April 2016 in Kraft treten. Die Initiative dazu ging allerdings nicht von der CSU, sondern von der Opposition aus. SPD, Grüne und Freie Wähler hatten jeweils eigene Gesetzesentwürfe präsentiert, die sich aber überwiegend nur in Details voneinander unterschieden. Die CSU hatte erst reagiert, als sie merkte, dass die anderen Parteien ihr sonst zuvorkommen.

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Quelle:
SZ vom 16.10.2015 / dku
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