Gesetz zur Terror-Abwehr:Bayern will das Guantanamo-Prinzip einführen

Sogenannte Gefährder sollen bald auf unbefristete Zeit in bayerischen Haftanstallten festgehalten werden können. (Foto: Claus Schunk)

Die CSU erwägt einen ungeheuerlichen Tabubruch: Sogenannte Gefährder sollen beliebig lange in Haft bleiben. Damit stellt die Staatsregierung die Unschuldsvermutung auf den Kopf.

Kommentar von Ronen Steinke

Es ist nicht "Schutzhaft", was da in Bayern entstehen soll. Es soll noch eine unabhängige Justiz entscheiden, ob jemand, dem keinerlei Straftat nachzuweisen ist, hinter Gitter gesteckt wird und für wie lange. Es geht auch nicht um das Einschüchtern von politischen Gegnern der CSU.

Aber es ist immerhin das Guantanamo-Prinzip, das die Staatsregierung da einführen will, erstmals in Deutschland. Es lautet: Wen wir für terrorgefährlich halten, den sperren wir weg, bis wir ihn für ungefährlich halten oder er verrottet ist, whichever comes first.

Präventiv-Haft stellt die Unschuldsvermutung auf den Kopf. Deshalb wird sie in Rechtsstaaten nur sehr schamhaft und begrenzt eingesetzt. In Deutschland bisher: maximal 14 Tage. Wie schwer es nämlich ist, jemanden zu finden, der einen angeblichen Terror-Gefährder ohne Not wieder freilässt, weil er nicht (mehr) gefährlich ist - davon kann gut der Bremer Murat Kurnaz erzählen, den einst ein Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier über Jahre unschuldig in Guantanamo schmoren ließ, solange er nicht jeden Rest eines Zweifels ausgeräumt sah.

Man kennt diesen Sackgassen-Mechanismus auch von Richter-Entscheidungen bei der Sicherungsverwahrung. Im Zweifel ist immer noch Gefahr da, im Zweifel bleibt die Tür zu. Aber bei der Sicherungsverwahrung ist dem Inhaftierten immerhin schon einmal eine Tat nachgewiesen worden. Hier nicht.

© SZ vom 28.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Von Ronen Steinke

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