Gesellschaft - München:Volksbegehren zur Landtags-Auflösung klar gescheitert

Bayern
Ein Plakat mit der Aufschrift „Landtag abberufen“ liegt zusammengefallen am Gewegrand. Foto: Peter Kneffel/dpa (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Das umstrittene Volksbegehren zur Auflösung des bayerischen Landtags ist krachend gescheitert: Binnen zwei Wochen trugen sich in ganz Bayern lediglich 204.135 Menschen in Unterschriftenlisten in den Rathäusern ein - nötig gewesen wäre eine Million. Das teilte der Landeswahlleiter am Donnerstag mit. Damit hat die vor allem von sogenannten Querdenkern, zuletzt aber auch von der AfD unterstützte Initiative ihr Ziel mehr als deutlich verfehlt - es ist sogar die bislang geringste Beteiligung bei einem Volksbegehren in der Geschichte des Freistaats überhaupt. Das Scheitern hatte sich bereits zur Halbzeit der Eintragungsfrist sehr klar abgezeichnet.

Hätten sich zwischen dem 14. und 27. Oktober bayernweit eine Million Wahlberechtigte in die Unterschriftenlisten eingetragen, wäre es zu einem Volksentscheid über eine Landtags-Auflösung gekommen. Alternativ hätte sich der Landtag vorher auch selbst auflösen können.

Staatsregierung und Landtag reagierten erleichtert. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nannte das Ergebnis ein gutes, positives und hoffnungsvolles Signal für die Demokratie, aber auch für die Corona-Bekämpfung. Zudem sei dies eine Absage an solche Arten von Verschwörungstheorien, an einen solchen Stil und Umgang in einer Demokratie.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) erklärte: "Das Volksbegehren als demokratisches Instrument hat durch das überwältigend klare Ergebnis die repräsentative Demokratie gestärkt. Das war wohl ganz und gar nicht im Sinne der Initiatoren." Sie fügte hinzu: "Das Ergebnis zeigt, dass die angeblich starke Mehrheit eben nur eine sehr kleine, laute Minderheit ist." Den Initiatoren warf sie ein seltsames Verständnis der parlamentarischen repräsentativen Demokratie vor: "Passen ihnen mehrheitlich getroffene Entscheidungen nicht, soll der Landtag abberufen werden." Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte: "Das ist ein guter Tag für die Demokratie und unterstreicht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Parlament."

Aus Sicht von Florian Streibl, dem Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Freien Wähler, zeigt das Ergebnis "die starke Resilienz unserer Gesellschaft gegenüber Realitätsverweigerern, Querdenkern und Abergläubigen". Die Initiatoren hätten übersehen, dass der Souverän - die Menschen in Bayern - gerade diesen Landtag so gewollt und 2018 so gewählt hätten, sagte Streibl. "Im Übrigen findet in Bayern alle fünf Jahre regulär ein Volksbegehren über den Landtag und die Abgeordneten statt. Wir nennen es Wahl. Die nächste ist 2023."

Hinter dem in der Geschichte des Freistaats bislang einmaligen Volksbegehren standen insbesondere erbitterte Gegner der Corona-Politik, vor allem aus der "Querdenker"-Szene. Mindestens einer der Verantwortlichen des Volksbegehrens ist sogar im Visier des Verfassungsschutzes: Der stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens, Karl Hilz, wird vom Landesamt für Verfassungsschutz dem Sammelbeobachtungsobjekt "Sicherheitsgefährdende demokratiefeindliche Bestrebungen" zugerechnet. Die AfD, die selbst im Landtag sitzt, hatte auf einem Landesparteitag am vorletzten Wochenende noch beschlossen, das Volksbegehren zu unterstützen.

Die Zahlen von Donnerstag sind das vorläufige Ergebnis, das auf Schnellmeldungen von 96 kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns beruht. Das endgültige Ergebnis wird in einigen Wochen mitgeteilt.

Mit einer Beteiligung von 2,15 Prozent der Stimmberechtigten und den 204 135 abgegebenen Stimmen war das Volksbegehren dasjenige mit der geringsten Zahl an Eintragungen in der Geschichte. Den niedrigsten Wert hatte bisher das im Jahr 2003 durchgeführte Volksbegehren zur Änderung des Artikels 100 der Bayerischen Verfassung mit 2,3 Prozent.

Mit der Beteiligung bei anderen Volksbegehren ist das aktuelle also nun bei Weitem nicht vergleichbar. Quasi außer Konkurrenz lief 2019 die Initiative "Rettet die Bienen", bei der sich am Ende 18,3 Prozent aller Stimmberechtigten - mehr als 1,7 Millionen Menschen - beteiligten. Das Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren unterstützten 2013 am Ende 14,3 Prozent aller Stimmberechtigten, beim Rauchverbot-Volksbegehren im Jahr 2009 waren es 13,9 Prozent.

Das bislang letzte Volksbegehren, das scheiterte, war 2014 eines zur Wahlfreiheit zwischen acht- und neunjährigem Gymnasium, mit 2,9 Prozent Beteiligung oder gut 270.000 Unterschriften. Grundsätzlich liegt das Quorum bei zehn Prozent aller Wahlberechtigten - lediglich bei einem Volksbegehren zur Auflösung des Landtags ist stattdessen die Zahl eine Million Unterschriften als Hürde fix vorgeschrieben.

© dpa-infocom, dpa:211028-99-771746/7

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