Gerolzhofen:Kleinkind aus Hüpfburg geschleudert

Gegen die Betreiberin eines Indoor-Spielplatzes im unterfränkischen Gerolzhofen (Landkreis Schweinfurt) hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Im August 2018 war ein vierjähriger Bub lebensgefährlich verletzt worden, weil er aus einer Hüpfburg katapultiert wurde. Auch gegen die Aufsichtskraft wurde ein Strafbefehl beantragt, bestätigte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Zu dem Unfall im vergangenen Sommer soll es gekommen sein, weil mehrere Jugendliche gleichzeitig auf der Hüpfburg gesprungen waren. Der Vierjährige wurde so hochgeschleudert, dass er aus mehreren Metern Höhe auf den Boden prallte. Dabei zog er sich schwerste Kopfverletzungen zu. Der Junge sei außer Lebensgefahr, aber weiter beeinträchtigt. Die Hüpfburg war laut Staatsanwalt für den Betrieb geeignet. Über die Strafbefehle wird das Amtsgericht Schweinfurt entscheiden. Gegen die Jugendlichen werde parallel ermittelt.

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