Die Firma Bayer-Ei darf wieder Eier als Lebensmittel in Verkehr bringen - allerdings nur unter Auflagen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in einem Eilbeschluss festgelegt und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg abgeändert.
Prüfungen durch Gesundheits- und Veterinäramt
Allerdings müsse Bayern-Ei in seinem Betrieb in Niederharthausen zuvor drei unmittelbar aufeinanderfolgende Untersuchungen ohne Salmonellenbefund nachweisen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Erforderlich sei eine Prüfung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zusammen mit dem Veterinäramt des Landratsamts Straubing-Bogen.
Laut Gericht bestehe derzeit "keine hinreichende Wahrscheinlichkeit mehr", dass die vormals bestehenden Missstände von der neuen Geschäftsführung der Firma betrieben oder geduldet würden. Bayern-Ei steht unter Verdacht, wegen salmonellenverseuchter Eier mindestens drei Todesfälle in Europa verursacht zu haben.