Gerichtssache:Schlötterer stellt Strafanzeige gegen Bausback

Abschluss Justizministerkonferenz der Länder

Bayerns Justizminister Winfried Bausback.

(Foto: Christoph Soeder/dpa)

Der frühere Ministerialbeamte und Strauß-Gegner wirft dem bayerischen Justizminister unter anderem Strafvereitelung und Rechtsbeugung vor

Von Hans Leyendecker

Der ehemalige Ministerialbeamte und Franz-Josef-Strauß-Kritiker Wilhelm Schlötterer, 78, hat Strafanzeige gegen den bayerischen Staatsminister der Justiz, Winfried Bausback (CSU),52, und einen 42 Jahre alten Münchner Staatsanwalt sowie "sämtliche weitere Personen in der direkten Hierarchie zwischen beiden" gestellt.

In der 18 Seiten umfassenden Strafanzeige, die in der vorigen Woche bei der Staatsanwaltschaft München I einging und der Süddeutschen Zeitung vorliegt, geht es um den Vorwurf der "Strafvereitlung, Begünstigung, Rechtsbeugung, Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie Verfolgung Unschuldiger in der Rechtssache betreffend die Geschwister Strauß".

Bausback wird von Schlötterer indirekt vorgeworfen, Untergebene angeblich zu einer Straftat verleitet zu haben. Ein Sprecher des Ministeriums erklärt dazu, der Vorwurf entbehre "jeder Grundlage".

Schlötterer gilt schon lange als nimmermüder Gegenspieler einiger CSU-Politiker. Als Finanzbeamter hatte er Anfang des Jahres 1993 die sogenannte Amigo-Affäre ins Rollen gebracht, die zum Sturz des damaligen Ministerpräsidenten Max Streibl (CSU) führte.

Später hatte er auf einer Lesereise zu einem Buch über "Macht und Missbrauch - Franz Josef Strauß und seine Nachfolger" behauptet, der 1988 gestorbene Strauß habe seinen drei Kindern ein dreistelliges Millionenvermögen vererbt. Das Geld sei zum Teil kriminell erwirtschaftetet und nicht versteuert gewesen.

Die Kinder von Strauß gingen gegen diese Behauptungen straf- und zivilrechtlich vor. Zivilrechtlich obsiegte der Strauß-Sohn Max. Das Kölner Landgericht und das Kölner Oberlandesgericht untersagten Schlötterer beispielsweise die Behauptung, Strauß habe seinen Kindern 300 Millionen Mark vererbt.

In München stellten die Strauß-Geschwister Strafanzeige gegen Schlötterer, weil er angeblich das Andenken des verstorbenen Franz Josef Strauß verunglimpft habe. Das sah auch der heute 42 Jahre alte Strafverfolger so, den Schlötterer jetzt angezeigt hat. Der Staatsanwalt beantragte einen Strafbefehl, weil Schlötterer den verstorbenen Strauß mit "nicht erweislichen" Behauptungen "verächtlich gemacht haben" sollte.

Das Amtsgericht München und auch das Landgericht München I lehnten den Antrag aber ab. Die zuständige Richterin kritisierte, die Staatsanwaltschaft habe ihre Nachforschungen nur unzureichend betrieben und "trotz existierender und erreichbarer weiterer Beweismittel (...) nahezu keine eigenen Ermittlungen getätigt". So hätten die Ermittler möglicherweise wichtige Zeugen nicht vernommen. Die Begründung der Amtsrichterin fiel geharnischt aus. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde vom Landgericht München I ebenfalls deutlich zurückgewiesen.

In Schlötterers frischer Strafanzeige, die von dem Münchner Rechtsanwalt Hildebrecht Braun verfasst wurde, wirft der ehemalige Finanzbeamte Strafverfolgern vor, dass diese angeblich "in strafbarer Weise" von ihm auf den Weg gebrachte Ermittlungsverfahren gegen die Strauß-Kinder eingestellt hätten.

Er listet auf, welchen Spuren die Staatsanwaltschaft aus seiner Sicht zumindest unzureichend im Fall der angeblichen 300 Millionen Mark nicht nachgegangen sei. Schlötterer behauptet auch, dass die Ermittler angeblich wichtige Indizien "stillschweigend unter den Tisch" hätten fallen lassen.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I erklärt auf Anfrage, nicht nur der von Schlötterer angezeigte Strafverfolger, sondern "viele Staatsanwälte, Gruppenleiter und Oberstaatsanwälte" hätten "diesen Themenkomplex bearbeitet und geprüft". Schon vor Jahren hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf zurückgewiesen, keine eigenen Ermittlungen angestellt zu haben.

Das Justizministerium erklärt auf Anfrage, Staatsminister Bausback sei ein Bericht der Ermittler in der Angelegenheit vorgelegt worden. Dies sei in Fällen von ähnlicher Bedeutung eine seit 2005 übliche Praxis. "Berichtssache" nennen das Staatsanwälte.

Aber weder der Staatsminister noch sein Ministerium hätten in der Sache auf "Entscheidungen der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft Einfluss genommen", erklärt ein Sprecher des Ministeriums. Auch sei der Strafbefehlsantrag gegen Schlötterer "dem Herrn Staatsminister zur Kenntnis gegeben" worden, aber "auf die Antragstellung durch die Staatsanwaltschaft" hätten weder der Minister noch das Justizministerium Einfluss genommen. Es habe "auf Grundlage der vorgelegten Berichte keinen Anlass gegeben, die "Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft" in der Angelegenheit Schlötterer und Strauß "aufsichtlich zu beanstanden".

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