Gerichtsentscheid:Start frei in Memmingen

Gerichtsentscheid: Der Allgäuer Flughafen kann weiter ausgebaut werden. Künftig sind Flüge bis 23 Uhr möglich.

Der Allgäuer Flughafen kann weiter ausgebaut werden. Künftig sind Flüge bis 23 Uhr möglich.

(Foto: Allgäu Airport)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist alle Klagen gegen den Ausbau des Flughafens ab. Hinter den Kulissen basteln Betreiber, Kommunen und die Staatsregierung an der Zukunft

Von Stefan Mayr, München/Memmingen

Freude bei den Betreibern des Flughafens Memmingen, Enttäuschung bei dessen Anwohnern und Nachbargemeinden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag sämtliche Klagen gegen die Genehmigung des Airport-Ausbaus abgewiesen. Damit darf die Startbahn ausgebaut werden, und auch die erweiterte Nachtflug-Genehmigung bleibt bestehen.

Der Bund Naturschutz, die Gemeinden Memmingerberg und Westerheim sowie betroffene Bürger hatten gegen die Genehmigung dieser Pläne geklagt. Doch nach zwei Ortsterminen und vier Verhandlungstagen hatten die Ausbau-Gegner nur noch wenige Hoffnungen. Nur die Optimisten unter ihnen glaubten noch, dass das Gericht zumindest die Nachtflüge einschränken könnte. Vergeblich.

Parallel zu dem juristischen Sieg kann Airport-Geschäftsführer Ralf Schmid auch auf politischer Ebene Erfolge vermelden: So hat sich Ministerpräsident Horst Seehofer am Samstag klar für den Ausbau ausgesprochen - und eine weitere Unterstützung durch den Freistaat angedeutet. Entsprechend optimistisch zeigte sich Schmid nach dem Urteilsspruch am Dienstag: "Das gibt uns Planungssicherheit und ist ein deutliches Signal für die Zukunft des Allgäu Airport", sagte er. Vor allem die Ausweitung der Flugzeit bis 23 Uhr sei wichtig: "Das erhöht unsere Attraktivität für den Linienflugverkehr und die Wirtschaftlichkeit." Damit seien die Weichen "eindeutig auf Wachstum" gestellt.

Das sehen auch die Gegner so - nur können sie sich darüber gar nicht freuen. "Dieses Urteil bekräftigt erneut, dass die wirtschaftlichen Belange von Billigfluggesellschaften über die Belange von Klimaschutz, Nachtruhe und Lärmschutz gestellt werden", kritisiert Richard Mergner vom Bund Naturschutz. "Die vom Allgäu Airport bezahlten Gutachten haben wieder gesiegt", sagt Dieter Buchberger von der Bürgerinitiative gegen Fluglärm.

Die Regierung von Oberbayern hatte die Ausbaupläne im Jahr 2013 per Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Gegen diese Entscheidung richteten sich die Klagen. Doch der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Genehmigung auf ganzer Linie. "Ein Bedarf für die vorgesehene Verbreiterung der Start- und Landebahn von 30 auf 45 Meter ergibt sich schon aus Sicherheitsgründen", begründen die Richter ihr Urteil. Zudem würden gleichzeitig die Seitenstreifen um 15 Meter verschmälert, so dass keine zusätzliche Asphaltfläche nötig sei. Auch die Nachtflugregelung sei "rechtlich nicht zu beanstanden". In der besonders geschützten Nachtkernzeit ab null Uhr sei weiterhin kein Flugbetrieb zugelassen. Die neue Nachtflugregelung stelle für die Anwohner keine "unzumutbare Lärmbeeinträchtigung" dar. "Insbesondere die Grenze zur Gesundheitsgefahr wird in keinem Fall erreicht." Das gelte auch für verspätete Landungen, die künftig sogar bis 23.30 Uhr erlaubt sind.

Während der Verwaltungsgerichtshof in München verhandelte, trieben die Airport-Betreiber in Memmingen auch die organisatorische Modernisierung ihres Unternehmens massiv voran. Ihre Ziele: Erstens soll Bayerns drittgrößter Flughafen acht Jahre nach Inbetriebnahme wettbewerbsfähig werden, zweitens sollen weitere Zuschüsse vom Freistaat fließen. Zumindest bei letzterem befinden sie sich offenbar auf einem erfolgsversprechenden Weg, wie Ministerpräsident Seehofer am Samstag auf dem Bezirksparteitag der CSU Schwaben durchblicken ließ. "Natürlich ist es schwierig, den Airport am Leben zu erhalten", sagte Seehofer, "aber wir haben ein ganz großes Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen Bayerns, deshalb machen wir Strukturpolitik." Weil die staatlichen Zuschüsse für den bislang defizitären Flughafen seit jeher auf Kritik stoßen, betonte er: "Es ist doch das normalste, mit Einsatz von Steuergeldern die Regionen zu stärken."

Der Freistaat hat bereits zehn Millionen Euro für den geplanten Ausbau zugesagt. Weitere 2,2 Millionen wurden in Aussicht gestellt - allerdings nur unter der Bedingung, dass auch die Landkreise und Kommunen aus dem Allgäu den Flughafen unterstützen. Um dies möglich zu machen, hat sich der ehemalige Oberallgäuer CSU-Landrat Gebhard Kaiser als Berater des Flughafens ein raffiniertes Konstrukt ausgedacht. Er will die Airport GmbH in drei Gesellschaften aufspalten. Künftig soll eine Betriebsgesellschaft ausschließlich für den Flugbetrieb zuständig sein, dazu kommen zwei neue Besitzgesellschaften, die sich um die Verwertung der Grundstücke kümmern: Eine ist verantwortlich für den Zentralbereich, auf dem der Luftverkehr abgewickelt wird. Die zweite soll zwei Areale am nördlichen und südlichen Rand des Grundstücks als Gewerbegebiete vermarkten. An dieser GmbH sollen sich auch die Kommunen und Landkreise aus dem Umland beteiligen. Die ersten Zusagen aus der Politik liegen bereits vor: Der Landkreis Unterallgäu (mit 2,45 Millionen Euro) und die Stadt Memmingen (2,15 Millionen) haben ihren Einstieg bereits beschlossen. Insgesamt will Kaiser von Stadträten und Kreistagen 8,2 Millionen Euro einsammeln.

Allerdings regt sich hiergegen bereits Widerstand - in Form eines Bürgerbegehrens. "Heute wird mit der Unterschriftensammlung begonnen", verkündet Ausbau-Gegner Dieter Buchberger kämpferisch. Ob er und seine Mitkläger auch gegen das aktuelle Urteil vorgehen, ist dagegen noch offen. "Das ist eine Kostenfrage, wir müssen das erst beraten", sagt Buchberger.

Der Verwaltungsgerichtshof hat keine Revision zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung müssten die Kläger Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

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