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Gerichtsentscheid:In der Gustavstraße darf gefeiert werden

Die Kneipenbesitzer in Fürths Gustavstraße können aufatmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat mitgeteilt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aufgehoben wird. Dem Urteil der Ansbacher Richter zufolge hätte auf den Freischankflächen der Straße immer um 22 Uhr Ruhe einkehren müssen. Gastwirte, aber auch die Stadtpolitik waren dagegen Sturm gelaufen, sie hielten dies in einer der traditionsreichsten Kneipenstraßen Frankens für lebensfremd. Trotzdem hatten die Ansbacher Richter 2013 einigen Anwohnern Recht gegeben. Auch in der Gustavstraße sei demnach die sogenannte TA Lärm anzuwenden, also die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Schon in der Verhandlung vor einer Woche hatten die Münchner Richter dagegen signalisiert, dass diese für den Fall nur bedingt anzuwenden sei. Die Münchner Richter teilten vorerst allerdings nur einen Urteilstenor mit, Entscheidungsgründe sind darin noch nicht enthalten. Erst wenn man diese erfahre, "wissen wir endgültig, wohin die Reise geht", sagte Fürths Rechtsreferent Christoph Maier. Eine zu hohe Lärmbelastung in der Straße monierten freilich auch die Münchner Richter.

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SZ vom 27.11.2015 / prz
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