Gericht:Striktes Rauchverbot mit Verfassung vereinbar

Schlechte Nachrichten für Bayerns Raucher: Der Verfassungsgerichtshof wies eine Popularklage gegen die Nichtraucherschutzgesetze zurück.

Das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten ist mit der Verfassung des Freistaats vereinbar. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine sogenannte Popularklage gegen die seit 2007 nacheinander geltenden Nichtraucherschutzgesetze zurück, wie das Gericht am Montag mitteilte.

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Nach dem Rauchverbot darf in bayerischen Gaststätten, Restaurants und Bierzelten grundsätzlich nicht mehr geraucht werden.

(Foto: dapd)

Demnach sind unter anderem die für Raucher entstehenden Auswirkungen "angesichts der andernfalls drohenden Gesundheitsgefährdung unbeteiligter Dritter in jedem Fall zumutbar" und "nicht unverhältnismäßig". Auch den "schwerwiegenden Eingriff in die freie Berufsausübung" der Gastwirte sah das Gericht nicht als Grund für Beanstandungen der Gesetze.

Mit dem Rauchverbot erfülle der Gesetzgeber den grundrechtlichen Schutzauftrag und verfolge "überragend wichtige Gemeinwohlbelange". Ein von 2009 bis 2010 geltendes Nichtraucherschutzgesetz prüften die Richter unter Verweis auf eine frühere Entscheidung nicht erneut. Im August 2010 hatte bereits das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Raucherin, einer Gaststätteninhaberin und des Geschäftsführers eines Pilslokals verworfen.

Nach dem bundesweit strengsten Rauchverbot darf in bayerischen Gaststätten, Restaurants und Bierzelten grundsätzlich nicht mehr geraucht werden. Lediglich bei "echten geschlossenen Gesellschaften" wie Hochzeitsfeiern oder Taufen ist das Rauchen nicht verboten.

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