Süddeutsche Zeitung

Oberbayern:Nachbarin scheitert mit Klage gegen Kuhglocken

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Seit Jahren streitet ein Ehepaar mit einer benachbarten Bäuerin, weil es sich von den Kühen, dem Geläute und Gerüchen gestört fühlt. Nun entschied ein Gericht abermals gegen die Kläger.

Die Kuhglocken auf einer Weide im oberbayerischen Holzkirchen dürfen erst mal weiter bimmeln. Das Landgericht München II wies die Klage einer Nachbarin ab, die mit ihrem Mann am Ortsrand lebt und sich von den Kühen, dem Geläute, aber auch von Gerüchen und Fliegen gestört fühlte. Der Streit mit der Bäuerin geht seit Jahren. Nach dem Ehemann, dem das exklusive Anwesen gehört, klagte nun seine Frau. Ihr stehe kein Anspruch zu, begründete die Kammer unter Richterin Christiane Karrasch nun die Abweisung von deren Klage. Sie sei nicht Eigentümerin des Grundstücks.

Zudem äußerte das Gericht Bedenken, ob die von der Frau vorgebrachte Belästigung wesentlich sei, und auch an der von ihr vorgebrachten "Ortsunüblichkeit" der Weidenutzung hatten die Richter Zweifel. Es sei um fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen und acht Kühe mit sechs Glocken über viereinhalb Wochen gegangen, listete Karrasch auf. Die Klägerin hatte darüber akribisch Buch geführt - und argumentiert: Die Glocken bimmelten auch nachts, sie bekomme kein Auge zu. Sie hatte nicht nur gegen die Bäuerin geklagt, die mit etwa drei Dutzend Kühen einen Familienbetrieb führt, sondern auch gegen die Gemeinde, die das etwa einen Hektar große Weidegrundstück verpachtet hat.

Zuvor war schon der Ehemann mit seinem Kreuzzug gegen die Kuhglocken vor dem Landgericht München II gescheitert - nicht zuletzt wegen eines Vergleichs, den er früher mit der Bäuerin geschlossen hatte. Auf diesen Vergleich verwies das Gericht nun erneut. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Laut Ehepaar brachte das aber nicht genug Entlastung. Der Streit geht weiter: Der Ehemann wartet auf die zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Ob auch die Frau vors OLG zieht, war zunächst offen.

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