Gericht:Nach Gerangel an Nürnberger Berufsschule: Bewährungsstrafe für Abschiebungsgegner

Demonstrant nach Abschiebeversuch vor Gericht

Vor der Berufsschule hatte es ein Gerangel zwischen Polizisten und Demonstranten gegeben.

(Foto: Matejka/dpa)
  • Im ersten Prozess gegen einen der Demonstranten, die beim umstrittenen Polizeieinsatz an einer Nürnberger Berufsschule dabei waren, ist ein Urteil gefallen.
  • Der 22-jährige Sercem Y. bekam zwei Jahre auf Bewährung und 450 Stunden gemeinnützige Arbeit.
  • Er hat eingeräumt, Polizisten tätlich angegangen zu haben, und sein Bedauern ausgedrückt.

Von Claudia Henzler, Nürnberg

Vieles war ungewöhnlich an diesem Prozess. So ist es recht selten, dass eine Verhandlung am Amtsgericht mit so starkem Polizeiaufgebot begleitet wird wie im Fall des 22-jährigen Sercem Y. Der war angeklagt, weil er am 31. Mai an der Demonstration gegen die Abschiebung des afghanischen Berufsschülers Asef N. teilgenommen und dabei mehrere Polizisten verletzt hatte. Da es sich um eher leichte Verletzungen handelte, war bemerkenswert, dass Y. seit fünf Monaten in Untersuchungshaft saß.

Ungewöhnlich war schließlich, dass sich die Prozessbeteiligten vor Verhandlungsbeginn in einem mehr als zweistündigen Rechtsgespräch auf einen Strafrahmen zu einigen versuchten - was auch gelang. "Ich kann mich nicht erinnern, schon mal so ein langes Rechtsgespräch geführt zu haben", sagte der Vorsitzende Richter Harald Kunze nach der Urteilsverkündung. Beim Urteil hat sich das Schöffengericht dabei am oberen Ende des abgesteckten Strafrahmens bewegt: zwei Jahre auf Bewährung für Sercem Y., außerdem 450 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Der Fall hat bayernweit Aufmerksamkeit erhalten, weil es sich um den ersten Prozess gegen einen der Demonstranten handelte, die bei dem umstrittenen Polizeieinsatz vor einer Nürnberger Berufsschule dabei waren. Außerdem ist es einer der ersten Fälle, bei dem der neue Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte zur Anwendung kam. Nach Informationen des Solidaritätsbündnisses "Widerstand Mai 31" sollen insgesamt gegen etwa 20 Teilnehmer Ermittlungsverfahren laufen.

Mehrere linke Gruppierungen haben sich zu diesem Bündnis zusammengeschlossen und angekündigt, die Prozesse kritisch zu begleiten. Vor dem Verhandlungstermin versammelten sich gut 50 Sympathisanten zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude, im Gerichtssaal selbst waren sie dann als "solidarische Prozessbegleiter" anwesend, die Richter Kunze zu Verhandlungsbeginn eindringlich ermahnte: "Das ist hier ein Gerichtssaal, kein Improvisationstheater." Was die Zuschauer nicht davon abhielt, den Angeklagten mit Applaus zu empfangen.

Der Prozess hätte aus ihrer Sicht eine Bühne werden sollen, auf der die Ereignisse des 31. Mai noch einmal ausgebreitet werden, auf der beleuchtet wird, wie viel Gewalt von den Jugendlichen ausging, die die Abschiebung von Asef N. verhindern wollten, und inwieweit die Polizei dafür verantwortlich war, dass eine friedliche Sitzblockade in eine Prügelei zwischen Polizisten und Demonstranten eskalierte. Das wurde er nicht.

Durch die Verständigung, für die ein Geständnis von Y.s Vorraussetzung war, konnte das Gericht diesen Themenkomplex komplett ausklammern, man konzentrierte sich bei den Zeugenaussagen ausschließlich darauf, wie und wo die Polizisten verletzt wurden und welche Schäden sie zurückbehalten haben. Die Beamten berichteten von Schmerzen im Rücken, die mehrere Tage oder Wochen anhielten, und in einem Fall von einem Backenzahn, von dem ein Stück abgesplittert war, der aber erhalten werden konnte.

Richter Kunze machte deutlich, dass von Y. nicht verlangt werde, seine Überzeugungen aufzugeben. "Sie sind nicht hier, weil Sie ein glühender Abschiebegegner sind." Es sei nicht beabsichtigt, "Sie in Ihren Grundwerten umzuerziehen". Allein die Art und Weise, diese auszudrücken, solle Y. überdenken.

"Dieses Engagement werde ich mir niemals nehmen lassen."

Y. zeigte die geforderte Reue, indem er eine Erklärung verlas. Er habe in der Untersuchungshaft viel nachgedacht. "Heute kann ich klar sagen, dass mein Verhalten falsch gewesen ist. Ich möchte mich bei den Polizeibeamten entschuldigen." Inhaltlich halte er es nach wie vor für richtig, sich gegen Abschiebungen zu wehren. In Afghanistan erwarte die Abgeschobenen Elend und Tod. "Dieses Engagement werde ich mir niemals nehmen lassen."

Aus Kunzes Sicht ist das Gericht dem 22-Jährigen mit der Bewährungsstrafe weit entgegengekommen. Denn Y.s Führungszeugnis hatte schon einige Einträge. Der junge Nürnberger - deutscher Pass, Fachabitur, seit einem Jahr arbeitslos, aber ehrenamtlich tätig -, ist schon mehrmals nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden, weil er bei Demonstrationen gegen Pegida, AfD oder Abschiebungen mit der Polizei aneinandergeraten war. Anfang des Jahres war er deshalb sogar vier Wochen in Jugendhaft.

Das alles lasse ihn ein wenig an den günstigen Sozialprognosen zweifeln, die für eine Bewährungsstrafe Voraussetzung seien, sagte Kunze. Für die Bewährung sprach Y.s Ankündigung, bald ein Studium der Umwelttechnik anfangen zu wollen. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht außerdem die "besondere, aufgeladene Situation" bei der Veranstaltung am 31. Mai.

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