Früherer Bundeswehr-SoldatDer „Held im Donbass“ muss vor Gericht

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Seit seiner Auslieferung aus der Ukraine sitzt ein ehemaliger Bundeswehrsoldat in Untersuchungshaft. Jetzt ist klar: Er muss sich vor Gericht verantworten.
Seit seiner Auslieferung aus der Ukraine sitzt ein ehemaliger Bundeswehrsoldat in Untersuchungshaft. Jetzt ist klar: Er muss sich vor Gericht verantworten.
IMAGO/Sascha Steinach/IMAGO/Steinach
  • Der „Held im Donbass“ muss vor Gericht: Wegen des Verdachts mehrfacher Vergewaltigung muss sich ein ehemaliger Bundeswehr-Soldat verantworten. Ihm werden auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen – und der Besitz von kinderpornografischem Material.
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Wegen Verdachts mehrfacher Vergewaltigung muss sich ein ehemaliger Bundeswehrsoldat und Ukraine-Kämpfer verantworten. Ihm werden auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen – und Besitz kinderpornografischen Materials.

Von Olaf Przybilla, Hof

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Wegen des Verdachts mehrfacher Vergewaltigung muss sich ein ehemaliger Bundeswehrsoldat vor Gericht verantworten. Der Anklage zufolge soll er sechs Frauen teils schwer und in einem Fall mehrfach vergewaltigt haben. Das Landgericht Hof hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nun zugelassen und insgesamt sieben Verhandlungstage anberaumt.

Der Beschuldigte war nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr als Kämpfer im Ukraine-Krieg in Erscheinung getreten und medial als „Held im Donbass“ beschrieben worden. Die Bild hatte zwei Podcasts mit dem ehemaligen Soldaten produziert, diese aber nach Bekanntwerden der Tatvorwürfe gelöscht.

Weil der heute 30-Jährige zu einzelnen mutmaßlichen Tatzeitpunkten noch Heranwachsender war, wurde die Anklage an die Jugendkammer des Gerichtes adressiert. Dieses hat zur Verhandlung insgesamt elf Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Der Prozess beginnt am 6. November 2025, „vorbehaltlich anderslautender Beschlussfassung der Jugendkammer“ soll im großen Schwurgerichtssaal in Hof öffentlich verhandelt werden, teilte das Landgericht mit.

Im großen Schwurgerichtssaal in Hof soll verhandelt werden.
Im großen Schwurgerichtssaal in Hof soll verhandelt werden.
Nicolas Armer/dpa

Die Anklage wirft dem 30-Jährigen neben mehrfacher Vergewaltigung auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie den Besitz kinderpornografischer Bild- und Videodateien vor. Den Ermittlungen zufolge sollen sich die vorgeworfenen Taten in den Landkreisen Hof und Prignitz, im Ahrtal und im Schweizer Kanton Bern ereignet haben. Die mutmaßlichen Vergewaltigungen sollen, so die Zentralstelle Cybercrime Bayern, zum Teil „mit erheblichen Gewalteinwirkungen“ auf die Opfer verbunden gewesen sein.

Bei einer Razzia seien zudem Leuchtspurmunition sowie weitere unter das Waffengesetz fallende Gegenstände bei dem ehemaligen Soldaten gefunden worden. Auch sollen auf diversen elektronischen Geräten und Speichermedien mehrere Tausend Bilddateien und Hunderte Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten festgestellt worden sein.

Seit seiner Auslieferung aus der Ukraine im März 2025 befindet sich der 30-Jährige in Untersuchungshaft. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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SZ PlusVon Olaf Przybilla

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