Gericht:Brand von Schneizlreuth: Eventmanager akzeptiert Haftstrafe

Eventmanager vor Gericht

Obwohl er Menschen in dem Bauernhof übernachten ließ, kümmerte sich der 47-Jährige nicht um den Brandschutz im Haus.

(Foto: dpa)

Seine Verteidiger ziehen die Revision gegen das Urteil zurück. Damit muss der 47-Jährige drei Jahre hinter Gitter.

Im Fall des Brandinfernos von Schneizlreuth mit sechs Toten haben die Anwälte des Verurteilten ihre Revision zurückgenommen. Das Rechtsmittel sei wenige Tage nach dem Urteil vorsorglich eingelegt worden, um die Frist dafür nicht zu versäumen, teilten die Verteidiger Frank C. Starke und Harald Baumgärtl am Freitag mit. Da ihr Mandant aber nach wie vor zu seinem Teil der Schuld stehe, habe er sich entschieden, auf die Revision zu verzichten.

Das Traunsteiner Landgericht hatte den Inhaber einer Eventagentur vor zwei Wochen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil hätte im Fall der Revision vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft werden müssen. Da die Staatsanwaltschaft nach ihren Angaben ebenfalls auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil nun rechtskräftig.

Der 47-Jährige hatte Urlauber in einem von ihm gepachteten denkmalgeschützten Bauernhof übernachten lassen, ohne sich um den Brandschutz zu kümmern. Ursache für das verheerende Feuer war wahrscheinlich eine weggeworfene Zigarette eines Gastes. Bei dem Brand waren an Pfingsten 2015 sechs Mitarbeiter einer Baufirma aus Niederbayern ums Leben gekommen, fast 20 Gäste wurden teils schwer verletzt.

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