Auf der Datenautobahn falsch abgebogen?Wie sich Juristen im digitalen Akten-Dschungel verirren können

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Dicke Papierakten-Stapel wie dieser gehören in bayerischen Gerichten der Vergangenheit an. Aber auch mit der E-Akte ist die Lage zuweilen unübersichtlich. (Symbolbild)
Dicke Papierakten-Stapel wie dieser gehören in bayerischen Gerichten der Vergangenheit an. Aber auch mit der E-Akte ist die Lage zuweilen unübersichtlich. (Symbolbild) Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Elektronische Akten sind eine feine Sache. Auch in der bayerischen Justiz haben sie vieles einfacher gemacht - aber nicht immer.  Zum Glück gibt es noch Overhead-Projektoren.

Kolumne von Alexander Kappen

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Man kann sich noch gut erinnern, wie das vor nicht allzu langer Zeit mal war. Vor Prozessbeginn wurden dicke Aktenordner und Mappen auf einem Wagen in den Sitzungssaal gefahren und auf oder – je nach Anzahl – auch hinter dem Richterpult deponiert. Staatsanwältinnen und Verteidiger schleppten ihrerseits ihre Unterlagen in geräumigen Taschen heran. Während der Beweisaufnahme wurde dann allseits kräftig geblättert und gesucht, bis alle Prozessbeteiligten die entsprechenden Passagen in den Akten gefunden hatten.

Seit Anfang des Jahres ist jedoch alles anders. In der bayerischen Justiz hat das digitale Zeitalter endgültig Einzug gehalten. Neu angelegte Verfahrensakten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften müssen spätestens seit dem 1. Januar 2026 grundsätzlich elektronisch geführt werden. Statt dicker Ordner hat nun jeder ein schlankes Notebook dabei. Und wenn einer der Richter und Anwälte sich in seinen Ausführungen auf ein bestimmtes Dokument bezieht, dann sagt er etwa „Blatt 25 der Hauptakte“ – und mit einem Klick sind alle anderen an der richtigen Stelle und wissen, was gemeint ist. Also theoretisch.

Praktisch entspinnen sich – so wie kürzlich in einer Verhandlung am Landgericht Landshut – dann schon mal längere und sich wiederholende Diskussionen. Weil es durchaus vorkommen kann, dass das, was ein Richter in der Akte als Blatt 25 führt, bei einem merklich irritierten Verteidiger nach einiger Recherche erst auf Seite 215 zu finden ist.

Dann beginnt die Fehlersuche: Hat jeder den gleichen (digitalen, wohlgemerkt!) Ordner geöffnet? Wurden irgendwelche Seiten einer früheren Version bearbeitet oder gelöscht, weshalb sich die Paginierung verschoben haben könnte? Sind bei der Übermittlung irgendwelche Unterlagen auf der Datenautobahn falsch abgebogen? Und so weiter.

Die moderne Technik macht vieles leichter, aber hat halt manchmal auch ihre Tücken. Vielleicht hatte das ja auch eine Rechtsmedizinerin im Hinterkopf, als sie beim Vortrag ihres Gutachtens sagte: „Ich habe das noch altmodisch in Papierform dabei.“ Der Vorsitzende Richter – der Fortschritt lässt sich nun mal nicht aufhalten – entgegnete gelassen: „Wir sind neumodisch und legen das auf den Overhead-Projektor.“ Analoge Unterlagen, aber digital veredelt. Hat übrigens einwandfrei funktioniert. Alle im Saal sahen dieselbe Seite. Ganz ohne Blättern und Suchen.

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