Umwelt und NaturGericht stoppt vorerst Abschuss von Fischottern

Die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz, welche in Ausnahmefällen den Abschuss von Fischottern ermöglicht hat, ist jetzt vorläufig aufgehoben, aber noch nicht abschließend entschieden worden.
Die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz, welche in Ausnahmefällen den Abschuss von Fischottern ermöglicht hat, ist jetzt vorläufig aufgehoben, aber noch nicht abschließend entschieden worden. (Foto: Patrick Pleul)

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage der Naturschutzinitiative gegen den Abschuss von Fischottern im Regierungsbezirk Oberpfalz stattgegeben.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage der Naturschutzinitiative (NI) gegen den Abschuss von Fischottern im Regierungsbezirk Oberpfalz stattgegeben. Das Gericht habe zuerkannt, dass die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Tötung von Fischottern einen schwerwiegenden Eingriff in die Natur darstelle, teilte die Naturschutzinitiative am Mittwoch mit.

Entschieden wurde laut Mitteilung im Eilverfahren. Ob die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz grundsätzlich rechtmäßig sei, darüber habe das Gericht noch nicht entschieden.Mit der Allgemeinverfügung ist es laut Mitteilung erlaubt, im Regierungsbezirk Oberpfalz ab Mitte Februar jedes Jahr bis zu 23 Fischotter aus der Natur zu entnehmen, um dort die ansässigen Fischwirte vor dem Fischfraß durch Fischotter zu bewahren.

Die Allgemeinverfügung verletze den Antragsteller in seinen durch die im Umweltrecht zugrundeliegenden Rechte, begründete das Gericht seine Eilentscheidung. Ob die Allgemeinverfügung grundsätzlich rechtmäßig ist, stehe noch nicht fest. Das Klageverfahren laufe noch, hieß es. Die Naturschutzinitiative gehe davon aus, „dass die bayerische Ausnahmeverordnung zur Tötung dieser europaweit geschützten Art auch gegen die FFH-Richtlinie verstößt“.

Bei der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) handelt es sich um ein Abkommen der EU zur Erhaltung natürlicher Lebensräume. Sie habe deshalb zusätzlich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einen Normenkontrollantrag gestellt. Dieser ziele auf die Beseitigung der Bayerischen Ausnahmeverordnung für Schutzvorschriften (BayAAV). Wird diese vom Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt, könnten die sieben Bezirksregierungen in Bayern keine Allgemeinverfügungen mehr erlassen, sagte eine NI-Sprecherin.

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