Süddeutsche Zeitung

Geplanter Kassenausstieg:Versicherungsamt warnt Hausärzte

Ein Brief sorgt für Aufsehen im Streit zwischen bayerischen Hausärzten und Kassen. Absender ist das Bundesversicherungsamt. Im Schreiben verpackt ist eine Warnung.

Guido Bohsem

Der bayerische Hausärzteverband hat sich den massiven Unmut der obersten Aufsicht der Krankenkassen in Deutschland zugezogen. Er halte es für inakzeptabel, Unmut über politische Entscheidungen auf dem Rücken der Patienten auszutragen, heißt es in einem Schreiben des Präsidenten des Bundesversicherungsamtes (BVA), Maximilian Gaßner, an den Chef des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt. Eine solche Vorgehensweise lasse an der Seriosität des bayerischen Verbandes zweifeln und stelle seine Eignung in Frage, weiterhin Vertreter der Kassen-Hausärzte und Verhandlungspartner der Kassen zu sein.

Gaßner forderte Weigeldt auf, den Chef des bayerischen Verbandes und seinen Stellvertreter im Gesamtverband, Wolfgang Hoppenthaller, zur Räson zu bringen. Weigeldt sei in der Pflicht, auf Hoppenthaller "aktiv und offenkundig mit dem Ziel einzuwirken, von dieser beabsichtigten Aktion des kollektiven Zulassungsverzichtes Abstand zu nehmen".

Hoppenthaller hatte die bayerischen Hausärzte aufgerufen, am 22. Dezember in Nürnberg über einen Ausstieg aus dem System der Kassenärztlichen Vereinigung zu entscheiden. Die Kosten für die Behandlung von Kassenpatienten müssten dann von einer anderen Stelle abgerechnet werden. Dies soll stattdessen nach Vorstellungen Hoppenthallers sein Verband erledigen - im Rahmen der bestehenden oder neuer Hausarztverträge.

Dieser Einschätzung widerspricht Gaßner jedoch entschieden. "Die Hausärzte unterliegen einer Illusion, wenn sie glauben, nach dem Zulassungsverzicht individuelle Hausarztverträge nach ihren Wünschen mit den Krankenkassen abschließen zu können. Das ist mitnichten so", heißt es in dem der SZ vorliegenden Schreiben. Mit dem Ausscheiden aus der kollektiven Versorgung hätten die Hausärzte auch kein Recht mehr, an den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung teilzunehmen. "Darüber sollten sich die Akteure im Klaren sein."

Vielmehr haben die Krankenkassen nach Gaßners Einschätzung schon jetzt das Recht, die bestehenden Verträge mit den bayerischen Hausärzte zu kündigen. Wenn der Verband seine Mitglieder kollektiv zu einem Verzicht auf Zulassung aufrufe, stelle das eine schwere Verletzung des allgemeinen Vertragsrechts dar. Die Vertragsparteien dürften ihren Vertrag nicht untergraben, sondern stünden vielmehr in der Pflicht, ihn zu fördern. "Auf eine solche Vertragsverletzung könnten die Kassen mit einer Kündigung der Verträge reagieren", schreibt Gaßner weiter.

Der Präsident des Versicherungsamtes hält sogar Schadensersatzforderungen für möglich. Diese könnten sich sowohl gegen den Hausärzteverband als auch "gegen die handelnden Akteure, insbesondere die Spitzenfunktionäre" richten. Gaßner sorgte gleichzeitig dafür, dass auch die Kassen von diesen rechtlichen Einschätzungen des Bundesversicherungsamtes erfahren. Er schickte Kopien des Schreibens nämlich an alle großen Kassenverbände und auch an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Quelle:
SZ vom 10.12.2010/caj/tob
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