Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Schwabach:Vier Menschen totgefahren, 4000 Euro Geldbuße

Eine Mutter und drei Kinder sterben, weil ein 19-Jähriger auf die Gegenfahrbahn gerät. Warum, bleibt ungeklärt. Der Richter nennt das Verfahren "unbefriedigend".

Aus dem Gericht von Olaf Przybilla, Schwabach

Der Frau im Auto hinter dem VW-Kleintransporter blieb noch dieser eine Gedanke: "Wo fährt der denn hin?" Einen Augenblick später kollidierte der VW auf der Gegenfahrbahn der Bundesstraße 2 bei Wernsbach im Kreis Roth frontal mit einem entgegenkommenden Renault. In diesem Renault saß eine Familie aus dem schwäbischen Rain am Lech, die gerade - es war der 5. Januar 2020 - auf dem Weg war zurück aus dem Weihnachtsurlaub in Polen, wo sie die Verwandtschaft besucht hatte. Der Familienvater, 35, überlebte die Kollision schwer verletzt. Seine Frau, 35, starb noch am Unfallort. Die neunjährige Tochter und der zwölfjährige Sohn erlagen in der Nacht darauf ihren Verletzungen. Und auch die vierjährige Tochter starb zwei Tage später. "Mir fehlen in diesem Prozess ein bisschen die Worte", sagt der Anwalt, der die Schwester der ums Leben gekommenen Familienmutter vertritt.

Das geht offenbar allen so im Amtsgericht Schwabach, vor der Urteilsverkündung sitzen Prozessbeobachter minutenlang im Saal 120, ohne ein Wort zu sagen. Die Staatsanwältin hat zuvor - leise sprechend, wie alle Beteiligen - aneinandergereiht, was dieser Prozess zutage gefördert hat auf der Suche nach der einen Frage, die alle umtreibt: wie das passieren konnte, warum der zu der Zeit 19-Jährige nach komplett unauffälliger Fahrt plötzlich auf die andere Spur gewechselt ist, unvermittelt.

Ja, warum? Die Freundin des Fahrers, 17 Jahre alt, saß an jenem Abend gegen 17.25 Uhr neben dem 19-Jährigen. Sie hatten morgens, es war Sonntag, gemeinsam gefrühstückt auf einem landwirtschaftlichen Hof bei Ellingen, wo der 19-Jährige mit seiner Familie lebt. Am späten Nachmittag waren die beiden aufgebrochen nach Nürnberg, wo sie einen Hasen kaufen wollten für eine Zucht. Angekommen sind sie dort nie. Nach der Kollision auf der B 2 sprach die 17-Jährige von einem "Sekundenschlaf", danach habe es ihrer Wahrnehmung nach ausgesehen. Erinnern kann sie sich aber nicht mehr daran. Auch der 19-Jährige weiß nichts mehr über den Hergang des Unglücks. Sekundenschlaf also?

Die beiden sind vor Mitternacht zu Bett gegangen, Müdigkeit zeigte der 19-Jährige nicht, Alkohol oder Drogen waren auch nicht im Spiel. Auf dem Handy des Angeklagten ließ sich noch feststellen, dass er zehn Minuten vor der Kollision eine SMS empfangen, nicht aber gelesen hatte. Dass er am Handy hantierte - unwahrscheinlich. Ein wenig zu schnell war er zwar schon unterwegs, aber ein Grund, deshalb von der Fahrbahn abzukommen, sei das eben nicht, sagt die Staatsanwältin. Bleibt jene Vermutung der Augenzeugin, die im Auto hinter dem VW saß: dass der 19-Jährige womöglich gedacht habe, die B 2 verbreitere sich an der Stelle auf vier Spuren, wie kurz zuvor und kurz nach dieser Stelle. Andererseits war es abends, die Scheinwerfer des entgegenkommenden Wagens waren eingeschaltet, der Renault klar erkennbar.

Warum das also passiert ist, warum ein Vater seine gesamte Familie an diesem Januarabend verloren hat? Keiner der Prozessbeteiligten hat eine Antwort darauf, der 19-jährige Fahrer nicht, sein Anwalt nicht, seine Freundin nicht, beide Nebenkläger nicht, nicht die Staatsanwältin und auch nicht der Richter. Der seufzt am Ende seiner Urteilsbegründung "tja", und macht dann eine sehr lange Pause, so als könne er das Ausmaß dieses Unglücks - das die Staatsanwältin ein "Augenblicksversagen" nennt - immer noch nicht fassen.

Der Familienvater verfolgt das alles mit stoischer Ruhe, es dürfte keinen geben im Saal, der die Haltung dieses Mannes nicht bewundert. Nein, arbeiten könne er derzeit nicht, seine Handverletzungen ließen das nicht zu, er ist Metallarbeiter. Und ja, er habe sich in psychologische Behandlung begeben, sechs Wochen lang. Sein Anwalt ergänzt, der 35-Jährige habe in der Klinik entscheiden müssen, ob die Organe seiner vierjährigen Tochter gespendet werden sollen. Er habe sich dafür entschieden. "Es beschäftigt mich jeden Tag, es wird mich für immer beschäftigen", sagt auch der Angeklagte in seinem Schlusswort. Wer ihn anschaut dabei, nimmt ihm das sofort ab.

"Welche Strafe angemessen ist dafür", fragt der Richter in den Raum. Und gibt selbst eine Antwort darauf: "Ich weiß es nicht." Er dekliniert dann durch, was alles nicht richtig wäre seiner Ansicht nach für einen 19-Jährigen, der nach Jugendstrafrecht beurteilt wird. Arrest? Dafür bräuchte es ein "krasses Verschulden". Aber worin solle das liegen? Am Ende spricht der Richter eine Geldbuße in Höhe von 4000 Euro aus, wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung. Tiefschürfende Erörterungen erspare er sich: "Ich bin weder Pfarrer noch Psychologe." Dass das ganze Verfahren "unbefriedigend" sei, das empfinde er genauso.

"4000 Euro für vier Menschenleben", für seine Mandantin sei "das sehr schwer zu verstehen", sagt der Anwalt der Schwester der ums Leben gekommenen Familienmutter. Sie waren gemeinsam im Weihnachtsurlaub in Polen.

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SZ vom 15.07.2020/wean
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