Der Polizeibeamte, der wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen im Fall Georgensgmünd angeklagt war, wird sich nicht vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten müssen. Die Schwurgerichtskammer hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den 51-jährigen Beamten abgelehnt. Am 19. Oktober 2016 hatte im fränkischen Georgensgmünd ein sogenannter Reichsbürger einen Beamten eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) erschossen.
Der Schütze wird sich voraussichtlich nach der Sommerpause vor dem Landgericht verantworten müssen, dem Polizeibeamten bleibt dies voraussichtlich erspart. Ein Prozess blüht ihm aber auch. Das Landgericht hat entschieden, das Verfahren gegen den Polizisten vom Mordprozess gegen den "Reichsbürger" abzutrennen und ein Verfahren gegen ihn wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Amtsgericht Ansbach zu eröffnen.
Franken:"Reichsbürger" wegen Polizistenmordes angeklagt
Bei einer Razzia in Georgensgmünd soll der Mann einen Beamten erschossen und drei weitere verletzt haben. Auch gegen einen Polizisten wird ermittelt.
Der Justizsprecher Friedrich Weitner erklärte, das Gericht habe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der Beamte tatsächlich Konkretes darüber erfahren hatte, was der Schütze von Georgensgmünd offenbar vorhabe. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Beamte nicht nur von den Kontakten des Schützen Wolfgang P. zur sogenannten Reichsbürgerszene gewusst hat. Sondern auch der Verdacht bestehe, dass der Beamte die Gefahr, die von P. ausging, erkannt hat und er damit rechnen konnte, dass P. beim SEK-Einsatz eine Schusswaffe gebrauchen könnte.
Dies sah die Schwurgerichtskammer anders. Sie hat im Zwischenverfahren zu prüfen, ob es nach einer vorläufigen Bewertung wahrscheinlich ist, dass der Beschuldigte wegen des angeklagten Vorwurfs verurteilt wird. Diese Wahrscheinlichkeit erkannte die Kammer nicht. So habe der Beamte beispielsweise nichts vom SEK-Einsatz gewusst. Auch habe er seine Kenntnisse über den späteren Schützen lediglich privat erlangt und habe keinen "konkreten Bezug zu einer drohenden Straftat" erkannt.
Die Staatsanwaltschaft kann Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Darüber werde voraussichtlich am Donnerstag entschieden, sagte Oberstaatsanwältin Anita Traud.