Badewannen-Prozess :Alles auf Start

Badewannen-Prozess : Manfred Genditzki bei seiner Freilassung im August 2022 in Landsberg mit seiner Anwältin Regina Rick.

Manfred Genditzki bei seiner Freilassung im August 2022 in Landsberg mit seiner Anwältin Regina Rick.

(Foto: Hans Holzhaider)

Manfred Genditzki saß mehr als 13 Jahre im Gefängnis - unschuldig, wie er immer betont hat. Auch ein Gericht sah zuletzt keinen dringenden Tatverdacht mehr und ließ ihn frei. Jetzt beginnt der Prozess ganz von vorn.

Von Hans Holzhaider

Die Anklageschrift, die an diesem Mittwoch im Schwurgerichtssaal des Landgerichts München I verlesen werden soll, stammt vom 18. August 2009. Manfred Benno Genditzki, geboren am 28. Mai 1960 in Kalübbe in Mecklenburg-Vorpommern, wird des Mordes und der veruntreuenden Unterschlagung angeklagt. Genditzki, schrieb der Staatsanwalt vor fast 14 Jahren, habe am 28. Oktober 2008 die 87-jährige Lieselotte Kortüm in der Badewanne in ihrer Wohnung in Rottach-Egern ertränkt. Er habe sich "über viele Jahre hinweg das Vertrauen des späteren Tatopfers erschlichen" und habe während eines Krankenhausaufenthalts der Frau 8000 Euro aus einer Geldkassette entwendet. Weil sie ihn deshalb zur Rede gestellt habe, habe er sie mit einem unbekannten Gegenstand auf den Kopf geschlagen und dann die Bewusstlose so lange unter Wasser gedrückt, bis sie starb.

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