Geplante Regelung in HochschulgesetzFreie Wähler verhindern Gender-Passus

Lesezeit: 2 Min.

„Wir wollten den Studierenden nicht vorschreiben, wie gesprochen und geschrieben werden muss“, sagt Blume. Und genau das müsse man ja nicht per Gesetz festlegen, entgegnen die Freien Wähler.
„Wir wollten den Studierenden nicht vorschreiben, wie gesprochen und geschrieben werden muss“, sagt Blume. Und genau das müsse man ja nicht per Gesetz festlegen, entgegnen die Freien Wähler.
Foto: Uli Deck/dpa

Gendern oder nicht? Das Thema beschäftigt auch die bayerische Staatsregierung noch immer. Dieses Mal allerdings auf höchst kuriose Weise.

SZ bei Google bevorzugen

Das bayerische Hochschulgesetz bleibt nach einem Veto der Freien Wähler ohne eine neue explizite Vorschrift zum Thema Gendern in Prüfungen oder Hausarbeiten. Damit setzte sich die kleine Koalitionsfraktion gegen den großen Regierungspartner CSU durch. Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) gibt sich allerdings gelassen.

Das Ministerium hatte in das sogenannte Hochschulinnovationsgesetz einen Passus einfügen wollen, wonach die Verwendung von spezieller Gender-Schreibweise in Prüfungen oder Hausarbeiten „weder gefordert noch in irgendeiner Form zum Gegenstand der Bewertung gemacht werden“ darf.

„Wir wollten den Studierenden nicht vorschreiben, wie gesprochen und geschrieben werden muss. Im Gegenteil: Wir wollten die Studierenden davor schützen, dass jemand von ihnen Dinge verlangt, die mit der amtlichen deutschen Rechtschreibung nichts zu tun haben“, sagte Blume zur Begründung. Es habe immer wieder Fälle gegeben, mit denen sich Studierende ans Ministerium gewandt hätten.

SZ Bayern auf Whatsapp
:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnieren

Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.

Bei den Freien Wähler regte sich allerdings Widerstand. Zwar nicht bei Parteichef und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der allzu gerne gegen das Gendern wettert. Wohl aber innerhalb der Landtagsfraktion – die sich dann mit großer Mehrheit gegen die Aufnahme der Regelung ins Gesetz aussprach.

„Wir sehen das Problem nicht. Deshalb braucht es dafür auch keine Regelung im Gesetz. Sonst hätten wir ohne Not wieder eine Diskussion aufgemacht, die eigentlich nur eine Geisterdebatte ist“, sagte Fraktionschef Florian Streibl.

Studierendenvertretungen mehrerer bayerischer Hochschulen hatten, als die Debatte vor zwei Jahren geführt wurde, ebenfalls argumentiert, sie hätten noch nie mit Beschwerden zu einem „Genderzwang“ zu tun gehabt. Blume wies die Kritik damals entschieden zurück und kündigte eine Klarstellung im Gesetz an.

Für Wissenschaftler und Studierende gilt das Genderverbot freilich nicht – für die gilt die Freiheit von Forschung und Lehre

Genau die kommt nun nicht. Er habe nun nicht länger warten wollen, bis der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet wird, weil darin viele andere wichtige Dinge enthalten seien, erklärte Blume. Als Beispiele nannte er das Thema KI oder den Kampf gegen Antisemitismus an Hochschulen. Tatsächlich beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf am Dienstag – ohne die Gender-Regelung.

Es bleibt aber beim Genderverbot für bayerische Behörden, für Schulen und Hochschulen – dort aber eben nur für die Verwaltungen. Seit April 2024 dürfen also beispielsweise keine Gender-Sonderzeichen mehr in offiziellen Schreiben verwendet werden. Weiterhin erlaubt sind die männliche und weibliche Form, also etwa Schülerinnen und Schüler. In der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.“ Für Wissenschaftler und Studierende gilt das Genderverbot freilich nicht – für die gilt die Freiheit von Forschung und Lehre.

© SZ/DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Gefährliche Vapes
:„Keiner weiß, was da drin ist“

Seit einiger Zeit mehren sich in Bayern Notfälle, weil Jugendliche sogenannte Baller-Liquids rauchen. Besonders betroffen ist Oberfranken. Die Polizei warnt.

SZ PlusVon Max Weinhold Hernandez

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: