Der Kampf von Karl Heinz Bablok für Honig ohne Genmais-Spuren geht weiter. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof traf der Hobby-Imker am Freitag auf Vertreter des Freistaates und des US-amerikanischen Genmais-Produzenten Monsanto zu einer neuen Runde des Rechtsstreits, der nun schon seit sieben Jahren andauert.
Bablok aus Kaisheim im Landkreis Donau-Ries will durchsetzen, dass der Freistaat grundsätzlich zu Schutzmaßnahmen verpflichtet wird, damit sein Honig nicht mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt wird. 2003 hatte das benachbarte staatliche Versuchsgut Neuhof den Mais der Firma Monsanto angebaut; sein Honig war prompt mit den Pollen belastet.
Am ersten Verhandlungstag herrschte unter den Beteiligten aber lediglich in einem Punkt Einigkeit: Eine gesetzliche Regelung für die Imker ist überfällig. Deren Belange sind im Gentechnik-Gesetz nicht berücksichtigt. Der Vorsitzende Richter Rainer Schenk hörte sich am Freitag die Argumente der Parteien an, ein Urteil soll in den nächsten zwei Wochen fallen.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass Imkereiprodukte wesentlich beeinträchtigt seien, wenn entsprechende Mais-Pollen nachweisbar seien. Vor dem Europäischen Gerichtshof holte Bablok einen weiteren Etappensieg: Das Gericht urteilte, dass Honig nur verkauft werden darf, wenn er absolut frei von gentechnisch veränderten Pollen ist.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte wegen der Bedenken 2009 in Deutschland einen Anbaustopp für den umstrittenen Genmais verhängt. Schon zuvor, im November 2008, hatte das Versuchsgut in Kaisheim den Anbau beendet. "Für uns ist das ein Fall, den wir in der Retrospektive betrachten", sagte der Rechtsvertreter des Freistaats, Oberlandesanwalt Achim Seidel. Er könne nicht - wie von Babloks Anwälten verlangt - eine Unterlassungserklärung für alle Zeiten abgeben. Der Freistaat könne auch keine Schutzmaßnahmen zusagen. "Dafür gibt es keinen Anlass, weil der Freistaat Bayern derzeit nicht anbaut." Der Freistaat plane auch keinen erneuten Anbau von Mon 810.
"Pläne kann man ja auch ändern", warnte hingegen Babloks Anwalt Achim Willand. "Wir sehen die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt." Bablok wolle nicht mit seinen Bienen umziehen. "Der Kläger möchte in seinem Bienenhaus Honig produzieren, der hinterher sauber ist", sagte Willand. Hier seien auch Grundrechte berührt, etwa des Eigentums an seinem Bienenhaus. Es müssten sichere Abstände eingehalten werden. Mindestens drei Kilometer haben die Anwälte gefordert, betonen aber: Die Festlegung des Abstands sei nicht Aufgabe des Klägers.
Geladen war auch ein Vertreter von Monsanto - Rechtsanwalt Marcel Kaufmann sagte, wenn der Honig verunreinigt sei, könne der Imker einen Ausgleich und Schadenersatz geltend machen. "Der betroffene Imker ist ja nicht schutzlos." Der Gesetzgeber habe nicht verlangt, dass jeder Anbauer jede Beeinträchtigung vorher vermeiden müsse. Um das Honig-Problem teilweise zu umgehen, hat Monsanto die Zulassung des Mon 810 als Lebensmittel beantragt. Ein Lebensmittel müsste dann ab 0,9 Prozent Mon 810-Gehalt gekennzeichnet, aber nicht aus dem Handel genommen werden.
Kaufmann sagte, der Imker müsse seinen Honig testen lassen - erst einmal auf eigene Kosten, die ersetzt werden könnten, wenn eine Belastung festgestellt werde. Für Bablok ist das keine Lösung. Die Imkerei sei Liebhaberei und Ausgleich für seine Arbeit als Industriemeister Metall. Brauche er für seine 20 Bienenvölker je eine Analyse für 300 Euro, würde er kräftig draufzahlen. "An Imkerei verdient man nicht. Sonst gäbe es mehr Imker", sagt Bablok. "Ich möchte einfach für mich, meine Familie und meine Kunden einen sauberen Honig haben. Das ist das ureigene Ziel."