Geldstrafe von 4500 Euro:Jäger erschießt Hunde

Ein Jäger ist wegen des Erschießens von zwei Hunden zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Die beiden Hündinnen Leni und Maja hatten zuvor zwar einen Hasen gewildert, zum Zeitpunkt der tödlichen Schüsse waren sie aber nach Überzeugung des Augsburger Amtsgerichts bereits auf dem Weg nach Hause. Richter Roland Fink betonte bei seiner Urteilsverkündung am Mittwoch, dass Hunde nach dem Jagdrecht nur unmittelbar in dem Moment getötet werden dürften, wenn sie gerade dem Wild nachstellen. Das Gericht sprach den 53 Jahre alten Mann wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin schuldig. Die Besitzerin der Hunde hatte mit ansehen müssen, wie der Jäger einer der Hündinnen vor ihren Augen den Gnadenschuss in den Kopf gab. Die Frau erlitt bei diesem Anblick einen Schock und musste sich übergeben.

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