Geiselhöring:Prozess um Wahlbetrug startet im Frühjahr 2019

Das Landgericht Regensburg hat einen neuen Termin für den Prozess um mutmaßliche Wahlfälschung in Geiselhöring (Kreis Straubing-Bogen) festgelegt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, soll der Fall zwischen 15. März und 24. Mai 2019 verhandelt werden. Damit unternimmt die Strafkammer bereits den dritten Anlauf, um die Geschehnisse bei der Kommunalwahl 2014 aufzuklären. Der Prozessbeginn war zunächst im Januar 2018 geplant gewesen. Weil aber die Staatsanwaltschaft den Verteidigern nicht alle Beweismittel zugänglich gemacht hatte, wurde das Verfahren wenige Tage vor dem geplanten Beginn der Hauptverhandlung abgesagt. Beim zweiten Anlauf im Oktober 2018 wurde das Verfahren nach zwei Tagen ausgesetzt. Diesmal, weil die Verteidiger keinen Zugang zu allen digitalen Ermittlungsakten bekommen hatten - und erfolgreich beantragten, diese Akten zunächst zu sichten. Angeklagt ist ein Spargelbauer, der mehrere Hundert Briefwahlzettel manipuliert haben soll, indem er Erntehelfer aus Rumänien dazu anstiftete, ihre Stimmen für bestimmte Kandidaten der CSU abzugeben. Nach Bekanntwerden des Manipulationsverdachts wurde die Geiselhöringer Kommunalwahl wiederholt. Der Spargelbauer bestreitet, illegal gehandelt zu haben.

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