Süddeutsche Zeitung

Geiselhöring:Neuerlicher Anlauf zu Wahlfälschungsprozess

Von Andreas Glas, Geiselhöring

Nach vier gescheiterten Versuchen nimmt das Landgericht Regensburg einen neuen Anlauf, um die Wahlfälschungsaffäre von Geiselhöring (Kreis Straubing-Bogen) aufzuklären. Wie das Gericht am Montag bekannt gab, soll der Fall vom 27. Januar 2020 an verhandelt werden. Insgesamt sind 14 Termine angesetzt und zwölf Zeugen geladen. Läuft diesmal alles nach Plan, könnte am 3. April 2020 das Urteil gesprochen werden - nach fast sechs Jahren

Angeklagt ist ein Spargelbauer, der bei der Kommunalwahl 2014 mehrere Hundert Briefwahlzettel manipuliert haben soll, indem er Erntehelfer aus Rumänien dazu anstiftete, ihre Stimmen für bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten der CSU abzugeben. Dazu zählten die Ehefrau des Spargelbauern, die für den Kreistag kandidierte, außerdem sein Cousin, eine Mitarbeiterin seiner Firma und der Freund seiner Tochter, die sich jeweils für den Stadtrat bewarben. Nach Bekanntwerden des Fälschungsverdachts erklärte die Regierung von Niederbayern das Wahlergebnis für ungültig. Der Spargelbauer bestreitet, illegal gehandelt zu haben. Seine Verteidiger sehen die Verantwortung bei der Stadt Geiselhöring. Auch das Landgericht kam im parallel geführten Schadenersatzverfahren zur Einschätzung, dass die Stadt für mehr als 400 "erkennbar nicht wahlberechtigte" Saisonarbeiter Wahlscheine ausgestellt hatte - und damit quasi erst die Voraussetzung für die mutmaßliche Manipulation schuf.

Ursprünglich hätte der Strafprozess im Januar 2018 beginnen sollen. Doch weil die Staatsanwaltschaft den Strafverteidigern nicht alle Beweismittel zugänglich gemacht hatte, wurde das Verfahren kurzfristig wieder abgesagt. Beim zweiten Anlauf im Oktober 2018 wurde der Prozess nach zwei Tagen ausgesetzt. Diesmal, weil die Verteidiger keinen Zugang zu allen digitalen Ermittlungsakten bekommen hatten. Der dritte Anlauf im März 2019 scheiterte, weil der angeklagte Spargelbauer krank und damit nicht prozessfähig war. Vor dem vierten Versuch setzte das Gericht den Prozess im September 2019 von sich aus ab. Der Grund: Überlastung. Weil in Regensburg zwischenzeitlich 18 Richter fehlten, bekamen zunächst jene Verfahren den Vorrang, bei denen Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen.

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Quelle:
SZ vom 05.11.2019
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