Süddeutsche Zeitung

Gehaltsaffäre in der CSU:Landtag bestätigt Ermittlungen gegen Schmid

Georg Schmid gerät ins Visier der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Augsburg will gegen den früheren CSU-Fraktionsvorsitzenden ermitteln. Das geht aus einer Mitteilung des Landtags hervor. Es geht um die mögliche Scheinselbständigkeit seiner Frau.

Die Staatsanwaltschaft Ausburg will gegen den zurückgetretenen CSU-Fraktionschef Georg Schmid nach Angaben des Landtags ein Ermittlungsverfahren einleiten. Das gehe aus einer Mitteilung der Ermittler ans Parlament hervor, teilte die Landtags-Pressestelle am Dienstag mit. "Laut dieser Mitteilung ist beabsichtigt, gegen Schmid ein Ermittlungsverfahren einzuleiten."

Bereits am Montagabend war nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung bekannt geworden, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft die Aufhebung von Schmids Immunität beantragt hat. Die Ermittler nahmen dazu auf Anfrage jedoch nicht konkret Stellung: "Die Staatsanwaltschaft wird sich erst äußern, wenn sie eine abschließende Entscheidung getroffen hat", sagte ein Sprecher der Behörde.

Die Verwandtenaffäre zieht sich mittlerweile durch weite Teile der CSU. Der Ex-Fraktionschef Schmid hatte seine Frau für Büroarbeiten als Subunternehmerin angestellt - der Politiker erteilte Aufträge, für die sie monatlich 5500 Euro Honorar -zuzüglich Umsatzsteuer - erhielt. Da Frau Schmid ausschließlich für ihren Mann arbeitete, steht nun der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum.

Wie die SZ erfuhr, steht neben Untreue der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen Schmid im Raum. Dieser Strafrechtsparagraf droht Arbeitgebern, die Sozialversicherungen durch falsche Angaben Beiträge vorenthalten, Geld- oder Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren in besonders schweren Fällen an.

Für die Gehälteraffäre im Bayerischen Landtag interessiert sich inzwischen auch der Oberste Rechnungshof. Offenbar ist er sich aber unschlüssig, ob er eine Sonderprüfung starten soll oder lediglich die geplante Neuregelung des Abgeordnetenrechts im Landtag unter die Lupe nimmt. Diese sieht ein völliges Verbot für Verwandtenjobs vor.

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