Gehälteraffäre der CSU:Ermittler durchsuchen Haus von Georg Schmid

Georg Schmid, CSU, Gehaltsaffäre

Er habe Besuch vom Zoll bekommen, bestätigte Georg Schmid dem BR.

(Foto: Andreas Gebert/dpa)

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den zurückgetretenen CSU-Fraktionschefs Georg Schmid eröffnet. Es geht um den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit. Schmid bestätigte dem Bayerischen Rundfunk, dass er Besuch vom Zoll bekommen habe.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Haus des zurückgetretenen CSU-Fraktionschefs Georg Schmid im bayerischen Donauwörth durchsucht. Es geht dabei wohl um die Beschäftigung seiner Frau. Das Arbeitsverhältnis war im Zuge der Gehälteraffäre im bayerischen Landtag aufgeflogen.

Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk über die Hausdurchsuchung berichtet. Schmid bestätigte dem Sender, dass in seinem Haus am Freitag eine Durchsuchung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stattgefunden hat. Er habe Besuch vom Zoll bekommen und den Beamten Unterlagen zur Verfügung gestellt, zitierte der BR den Politiker.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg bestätigte der SZ auf Anfrage nur, dass sie ihre Voruntersuchungen abgeschlossen und ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Scheinselbständigkeit eröffnet hat. Über weitere Maßnahmen wollte die Staatsanwaltschaft nicht informieren.

"Um das Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden, gibt es keine Auskünfte über gegebenenfalls durchgeführte oder eventuell noch anstehende Maßnahmen", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch das Hauptzollamt Augsburg, bei der die Finanzkontrolle Schwarzarbeit angesiedelt ist, machte zur Hausdurchsuchung keine Angaben. Nach Informationen der SZ fuhren die Fahnder am Freitagvormittag unangemeldet vor Schmids Einfamilienhaus vor.

Schmid musste vor drei Wochen als CSU-Fraktionschef zurücktreten und wenig später auch seine Kandidatur für die Landtagswahl zurückziehen, weil er seine Ehefrau Gertrud als selbständige Bürokraft gegen Rechnung beschäftigt und ihr monatlich bis zu 5500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt hatte.

Die Frau hatte hierfür offiziell ein Gewerbe als Büro- und Schreibservice angemeldet. Wenn sie aber ausschließlich für ihren Ehemann gearbeitet haben sollte, hat Schmid womöglich gegen Paragraf 266a des Strafgesetzbuches verstoßen. Während die anderen Landtags-Abgeordneten ihre Familienangehörigen als Angestellte oder Mini-Jobber beschäftigten, schloss er einen Werkvertrag mit seiner Frau. So umging das Paar die Zahlung von Sozialabgaben.

In der Juristensprache geht es also um "Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen". Der Strafrahmen für derartige Delikte sieht Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe vor. Zudem muss ein überführter Täter die vorenthaltenen Sozialabgaben zurückzahlen. Letztere könnten sich im Fall Schmid aufgrund des jahrelangen Beschäftigungsverhältnisses und des hohen Honorars womöglich zu einem sechsstelligen Betrag summieren.

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