Prozess um Zugunglück in Garmisch-PartenkirchenAngeklagte weisen juristische Schuld zurück

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Vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge starben bei dem Zugunglück im Juni 2022, Dutzende Menschen wurden teils schwer verletzt.
Vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge starben bei dem Zugunglück im Juni 2022, Dutzende Menschen wurden teils schwer verletzt. (Foto: Angelika Warmuth/dpa)
  • Nach dem Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten sind zwei Eisenbahner wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt.
  • Der Fahrdienstleiter gab eine Meldung über Gleisschäden nicht weiter, die er sich eigentlich als dringlich notiert hatte.
  • Beide Angeklagte räumen moralische Schuld ein, weisen aber eine juristische Verantwortung für das Unglück vom 3. Juni 2022 zurück.
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Dennoch machen sich der damalige Fahrdienstleiter und ein Streckenverantwortlicher „große Vorwürfe“. Die Meldung eines Lokführers habe man nicht so verstanden, dass eine „sofortige Reaktion erforderlich“ gewesen wäre.

Von Klaus Ott, München

Am Schluss seines Vortrags wendet sich der Angeklagte an die Hinterbliebenen der fünf Todesopfer und an die vielen Verletzten. „Bitte glauben Sie mir, ich habe nicht gewusst, was an dieser Stelle im Gleis los war.“

Diese Stelle, das ist jener Streckenabschnitt der Deutschen Bahn in Garmisch-Partenkirchen, an dem am 3. Juni 2022 ein Regionalzug auf dem Weg nach München entgleiste – mit fürchterlichen Folgen. Mehrere Doppelstockwagen des Zugs kippten um oder rutschten eine Böschung hinunter.

An diesem Dienstag beginnt am Landgericht München II der Prozess, der klären soll, wen welche Schuld an dem Unglück trifft – oder auch nicht. Zwei Eisenbahner aus der Region Garmisch-Partenkirchen sind wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt, ein Fahrdienstleiter und ein Streckenverantwortlicher.

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Es geht um die beiden gebrochenen Betonschwellen, die den Unfall auslösten, um Fehlerstufen bei Schwellen und Vorschriften für den Bahnverkehr. Vor allem aber geht es um das menschliche Leid, das mit dem Unglückstag verbunden ist, auf allen Seiten. Erst trägt die Staatsanwaltschaft München II in ihrer Anklage vor, an welchen Verletzungen die fünf Toten – vier Frauen und ein Bub – damals gestorben sind. Und was die vielen Verletzten erlitten haben. Es ist eine lange, eine schreckliche Liste, die erahnen lässt, was die Opfer durchgemacht haben und welches schlimme Bild sich den Rettungskräften bot.

Nach der Staatsanwaltschaft äußern sich die beiden Angeklagten. Während der Ermittlungen haben die beiden geschwiegen, jetzt reden sie. Zuerst der Fahrdienstleiter, der sich seit Anfang 2023 im Ruhestand befindet. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, die Meldung eines Lokführers vom Vorabend des Unglücks nicht weitergegeben und nichts veranlasst zu haben, was die Entgleisung des Zugs hätte verhindern können.

Der Lokführer hatte per Funk mitgeteilt, zwischen Garmisch und Farchant gebe es eine Stelle, „da hupft der Zug richtig“, da müsse mal jemand nachschauen. Das war die spätere Unglücksstelle. Der damalige Fahrdienstleiter sagt jetzt vor Gericht, er habe sich das damals auf einem Zettel notiert. Er habe die Lokführer der nächsten Züge bitten wollen, bei diesem Streckenabschnitt zu schauen, ob ihnen etwas auffalle. Warum er das nicht weitergegeben habe, könne er nicht sagen.

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Der Fahrdienstleiter litt nach eigenen Angaben an einer Erkrankung der Prostata. Er sei nach dem Funkspruch auf die Toilette gegangen, und danach sei die Meldung des Lokführers wie „weggeblasen“ gewesen. Und die Notiz sei auch weg gewesen. Als der Fahrdienstleiter das erzählt, wird seine Stimme brüchig, nicht das einzige Mal.

Es war gewissermaßen Schicksal, dass er überhaupt noch im Dienst war. Ein Jahr vor dem Unglück war er schwer erkrankt und musste sich mehrere Monate von einer Operation erholen, wie er sagt. Er habe sich dann „gegen einen vorzeitigen Ruhestand entschieden“, erzählt der heute 66-Jährige und sei Anfang 2022 wieder an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Danach sei er mehrmals krank gewesen. Nach einer solchen Krankheitsphase habe er am 1. Juni 2022 wieder gearbeitet.

Die zwei beschuldigten Bahnmitarbeiter (beide durch ihre Anwälte verdeckt) stehen vor Prozessbeginn im Gerichtssaal des Landgerichts München II.
Die zwei beschuldigten Bahnmitarbeiter (beide durch ihre Anwälte verdeckt) stehen vor Prozessbeginn im Gerichtssaal des Landgerichts München II. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Tags darauf folgte der Funkspruch des Lokführers, den der Angeklagte aber nicht so verstanden haben will, dass eine „sofortige Reaktion erforderlich“ gewesen wäre. Da sei kein „Schlagwort“ dabei gewesen, dass zu einer Sperrung der Strecke hätte führen müssen.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie wirft dem Fahrtdienstleiter vor, er hätte die Strecke „zumindest bis zu einer Entwarnung nach sachkundiger Inspektion“ sperren müssen. Das weisen der Angeklagte und seine Verteidigung zurück. Auch mit dem Hinweis der Verteidigung, nach dem Funkspruch hätten noch 28 Züge die spätere Unfallstelle passiert, und kein Lokführer habe etwas gemeldet. Die Verteidigung sagt auch noch, der Fahrdienstleiter mache sich „große Vorwürfe“ und spüre eine Schuld in sich. Das entspreche seinem „tiefen Glauben“, seinem christlichen Weltbild. Aber juristisch sei dem Fahrdienstleiter nichts vorzuwerfen. Der Unfall sei nicht auf die Nichtweitergabe der Meldung des Lokführers zurückzuführen.

So ähnlich äußert sich auch der damalige Verantwortliche für die Bahnstrecken in der Region Garmisch-Partenkirchen. Er wendet sich erst an die Hinterbliebenen der Todesopfer und an die Verletzten, um sie seiner „Anteilnahme“ zu versichern, „von ganzem Herzen“. Dann sagt er, dass er sich vorwerfe, den schlechten Zustand der beiden schließlich gebrochenen Schwellen nicht erkannt und nicht früher gehandelt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Austausch der Schwellen mehrmals verschoben zu haben, entgegen den Vorschriften der Bahn für solche Fälle. Der Anlagenverantwortliche räumt ein, er habe die Schwellen jener Firma, um die es geht, „aus den Augen verloren“. Was wie ein Geständnis klingen mag, ist aber keines. Mit der seinerzeit üblichen „Sichtprüfung“ sei es nicht möglich gewesen, den schlechten Zustand der Schwellen zu erkennen. Dazu hatten die Schwellen vom Schotter freigeräumt werden müssen, was bei der Bahn aber nicht üblich war. Auch habe er sich auf seine Kollegen verlassen, die gewissenhaft den Zustand der Strecke geprüft hätten.

Intern habe man sich über seine vielen Langsamfahrstellen schon lustig gemacht, sagt der Streckenverantwortliche

Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sagt der Streckenverantwortliche, er habe keineswegs sogenannte Langsamfahrstellen vermeiden wollen. Der Zug war mit 100 Kilometern pro Stunde entgleist. Bei einer Langsamfahrstelle mit 70 oder gar 20 Kilometern pro Stunde wäre weit weniger oder gar nichts passiert, lautet die Erkenntnis der Staatsanwaltschaft. Er habe in seinem Streckennetz rund 40 solche Langsamfahrstellen im Jahr angeordnet, sagte der 58-Jährige, der weiter bei der Bahn ist, aber nicht mehr an verantwortlicher Stelle. Intern habe man sich wegen seiner vielen Langsamfahrstellen sogar lustig gemacht über ihn. Und ja, er habe mit der Notiz, „so lange können wir nicht warten“, auf einen Austausch der fraglichen Schwellen gedrängt. Aber eben nicht in dem Wissen, was ansonsten passieren könne.

Auch hier: moralische Schuld ja, juristisch nein, so die Sichtweise des Angeklagten. Seit dem Unfall denke er ständig daran, was er hätte anders machen sollen. Jeden Morgen, jeden Tag. Er mache sich Vorwürfe, den Schwellenaustausch nicht mit dem „notwendigen Nachdruck“ verfolgt zu haben. „Ich hätte der Sache weiter auf den Grund gehen müssen.“ Bei der nächsten Besprechung in der Bahn habe er nochmals auf den Schwellenaustausch drängen wollen, dazu sei es nicht mehr gekommen. Aber er habe eben nicht gewusst, wie schlecht es wirklich um die Schwellen bestellt gewesen sei. Am Ende seines Vortrags sagt der Angeklagte noch, im nächsten Zug nach dem Unglückszug „wäre meine Frau mitgefahren“.

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