Bildung:Wie Bayern die Ganztagsbetreuung an Grundschulen sicherstellen will

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Am 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in Kraft, zunächst für Erstklässler, dann für alle weiteren Jahrgänge. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Von 2026 an gilt ein Rechtsanspruch für die ganztägige Betreuung von Grundschülern. Die Kommunen zweifeln an der Erfüllbarkeit, die Staatsregierung verspricht mehr Geld.

Zur Beschleunigung des nur mühsam vorankommenden Ausbaus bei der Ganztagsbetreuung für Grundschüler will der Freistaat die Kommunen mit mehr Geld unterstützen. „Die gesellschafts- und wirtschaftspolitische Bedeutung der Ganztagsbetreuung ist enorm. Der Freistaat Bayern investiert aus diesem Grund schon heute immens in Ganztagsbetreuungsangebote. Mit dem kommenden Rechtsanspruch werden wir unsere Unterstützung noch verstärken und deswegen die Angebote in schulischer Verantwortung um den fünften Wochentag ergänzen“, sagte Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) zu dem am Dienstagabend vorgestellten Ausbaukonzept.

Konkret sehen die Eckpunkte zusätzlich zur Investitionskostenförderung für jeden zusätzlich geschaffenen Platz eine Ausstattungspauschale von 1500 Euro vor. Damit können etwa Möbel, Spielgeräte oder Küchen finanziert werden. Ferner soll es eine einheitliche Platzpauschale zur Förderung der Investition von 6000 Euro geben. Diese Pauschale werde es auch für Plätze geben, die unter Schulaufsicht stehen oder in Kombi-Einrichtungen angesiedelt seien, hieß es. Bislang lag hier die Förderpauschale bei 4500 Euro. Auch die Förderung von Um- und Erweiterungsbauten im Hortbereich soll erleichtert werden.

Am 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter in Kraft, die Umsetzung erfolgt schrittweise. Im Schuljahr 2026/2027 gilt er für die Erstklässler, bis 2029/2030 dann für alle vier Grundschuljahrgänge. Die Kommunen befürchten, dass sie den Ausbau nicht im erforderlichen Rahmen stemmen können und es genau wie beim Rechtsanspruch für Kita-Plätze zu Problemen kommen wird. Laut Studien fehlen im Freistaat mehr als zehn Jahre nach der Einführung noch immer Zehntausende Plätze.

Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) bemühte sich dennoch um Zuversicht: „Die neuen Eckpunkte sind ein wichtiger Schritt, um den Ganztagsausbau in den Kommunen gemeinsam zu beschleunigen. Der Bedarf der Familien nach Ganztagsbetreuung ist ungebrochen. Sie müssen sich auf eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, die zu ihren Lebenswelten passt, verlassen können.“

Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr (CSU), bewertet das neue Investitionspaket „als kleinen Schritt in die richtige Richtung“. Es sei positiv, dass sich nach langen Verhandlungen das Sozialministerium und das Kultusministerium nun bewegt hätten. Unter anderem hob er hervor, dass der Freistaat, anders als geplant, die Bundesmittel für die Betriebskosten ab 2026 ungekürzt an die Kommunen weiterreichen wolle. „Für die Städte und Gemeinden bringt dies nach langer Zeit der Ungewissheit endlich mehr Klarheit.“ Die Zugeständnisse würden den Kommunen helfen, eine nachhaltige Lösung sei das Paket aber nicht. Offen sei etwa, ob es überhaupt genügend Personal geben werde, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können.

Die Lehrerinnen und Lehrer seien jedenfalls nicht dazu da, auch noch die Nachmittagsbetreuung zu übernehmen, heißt es vom Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverband (BLLV). Statt des weithin üblichen Konzepts von Halbtagsschule und Nachmittagsbetreuung sieht BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann eine echte Ganztagsschule als „genau die richtige Lösung für viele bildungspolitische Herausforderungen“, etwa mehr Förderung in Lesen, Schreiben und Rechnen und zugleich Zeit für die kreativen Fächer.

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