Gästehaus in Schneizlreuth:Die Frage der Haftung ist völlig ungeklärt

Großbrand in einem Eventhotel

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, ob das Bauernhaus in Schneizlreuth als Herberge für Gäste hätte genutzt werden dürfen.

(Foto: dpa)
  • Polizei und Staatsanwaltschaft gehen nach dem Brand in einem Gästehaus in Schneizlreuth dem Verdacht nach, dass das Haus gar keine Genehmigung als Herberge gehabt haben soll.
  • Am Pfingstsamstag war in dem Bauernhaus vermutlich wegen eines technischen Defekts ein Brand ausgebrochen, bei dem sechs Menschen starben.

Von Daniela Kuhr

Hatten die Betreiber des abgebrannten Bauernhauses in Schneizlreuth womöglich gar keine Genehmigung für Gästeübernachtungen? Diesem Verdacht gehen Polizei und Staatsanwaltschaft derzeit nach. "Welche Genehmigungen erforderlich waren und welche tatsächlich vorlagen - das ist alles Gegenstand der laufenden Ermittlungen", sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Rosenheim am Freitag. Mehr könne sie momentan noch nicht mitteilen.

Am Vortag waren Äußerungen aus dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege so verstanden worden, als hätte das 800 Jahre alte Bauernhaus, das unter Denkmalschutz stand, nur als Wohnhaus genutzt werden dürfen. Eine Sprecherin der Behörde stellte am Freitag jedoch klar, dass man das überhaupt nicht beurteilen könne. Das Landesamt für Denkmalpflege habe sich zwar seit den Achtzigerjahren mehrmals mit dem Anwesen in Schneizlreuth befasst.

Allerdings sei es dabei immer nur darum gegangen, ob bestimmte Instandhaltungs- oder Umbaumaßnahmen mit dem Denkmalschutz in Einklang stünden. "Mit der Frage dagegen, wie das Haus genutzt werden darf, also ob als Wohnhaus für eine Familie oder auch als Gästehaus für Reisegruppen, beschäftigt sich das Landesamt für Denkmalpflege nicht", sagte sie. Das sei vielmehr Sache des Landratsamts Berchtesgadener Land. Dort aber wollte man am Freitag "mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen" keine Auskunft erteilen.

Eine Event-Agentur nutzte das Haus regelmäßig

In der Nacht zum vergangenen Samstag war in dem Bauernhaus vermutlich wegen eines technischen Defekts ein Brand ausgebrochen. Bis dahin hatte eine auf Outdoor-Aktivitäten spezialisierte Eventagentur das Haus regelmäßig für Gästeübernachtungen genutzt. Die Agentur hat an der Adresse auch ihren Sitz. Vor zwei Jahren feierte sie ihr 20-jähriges Bestehen in dem Bauernhaus. Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich in dem Gebäude Mitarbeiter der Arnstorfer Baufirma Lindner Group, die für Pfingsten ein Team-Event gebucht hatten.

Von 47 Übernachtungsgästen wurden 41 gerettet, sechs starben an einer Rauchvergiftung. Wer in diesem Fall haftet und wofür, ist noch völlig ungeklärt. Der Umfang hängt entscheidend davon ab, ob gegen Vorschriften verstoßen wurde. So dürfen Privatleute natürlich jederzeit Gäste bei sich übernachten lassen, ohne besondere Vorkehrungen treffen zu müssen. Wer aber gewerblich Übernachtungen anbietet, wer also Geld damit verdient, der muss spezielle Brandschutzregeln einhalten, etwa alle vorgeschriebenen Rauchmelder installieren und genügend Fluchtwege ausweisen. Ob das in Schneizlreuth der Fall war, ermittelt die Polizei noch.

Sollten Vorschriften missachtet worden sein, wäre das in aller Regel fahrlässig. Dann würde zwar womöglich trotzdem zunächst die Versicherung eintreten und den Schaden ersetzen. Allerdings würde sie sich vom Anbieter der Übernachtungen wahrscheinlich einen Großteil des Gelds wieder zurückholen. Zudem müsste dieser mit Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung rechnen.

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