Jäger dürfen Gämsen im Allgäuer Kürnachtal nach einem Gerichtsurteil wieder auf beiden Seiten der Landesgrenze ins Visier nehmen. Die Klage eines Tierschutzvereins gegen den Abschussplan der Unteren Jagdbehörde auf bayerischer Seite habe das Verwaltungsgericht Augsburg abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Die Vorgabe, in der laufenden Jagdsaison dort bis zu 15 Gämsen zu erschießen, liege "in einem vertretbaren Zahlenrahmen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Der Tierschutzverein "Wildes Bayern" hatte gegen den Abschussplan des Landratsamts in Sonthofen (Landkreis Oberallgäu) geklagt, weil er von deutlich weniger Gämsen in der Region ausging als die zuständige Jagdbehörde. Bis zu einem Urteil des Gerichts hatte die Behörde daraufhin den Abschuss der Tiere auf bayerischer Seite ausgesetzt. Auf baden-württembergischer Seite der Grenze durften die Gämsen dagegen weiter bejagt werden. Das Augsburger Verwaltungsgericht kam aber zu dem Ergebnis, dass der Gamsbestand in dem Tal zwischen Kempten und Leutkirch (Landkreis Ravensburg) durch den Abschussplan nicht gefährdet sei.