Neues Gesetz zum GefangenenschutzSo etwas wie Gablingen soll nie wieder passieren

Lesezeit: 1 Min.

Der Folterskandal in der JVA Gablingen muss juristisch erst noch aufgearbeitet werden.
Der Folterskandal in der JVA Gablingen muss juristisch erst noch aufgearbeitet werden.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In der JVA bei Augsburg sollen Insassen von der Gefängnisleitung gefoltert worden sein. Nun ist eine Gesetzesverschärfung verabschiedet worden – mit einem außergewöhnlichen Schulterschluss im Landtag.

SZ bei Google bevorzugen

Nach dem Skandal um Misshandlungsvorwürfe in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen werden Gefangene in Bayern auch per Gesetz besser geschützt. Entsprechende Gesetzesverschärfungen wurden im Landtag nun gebilligt – und zwar einstimmig von Koalition und Opposition, was für Gesetzesbeschlüsse im Parlament eine Seltenheit ist.

Unter anderem muss künftig ein Richter entscheiden, ob ein Gefangener länger als 72 Stunden in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht werden kann. Er halte eine Kontrolle durch unabhängige Gerichte für sinnvoll und notwendig, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) im Landtag.

SZ Bayern auf Whatsapp
:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnieren

Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.

Außerdem ist Flucht- und Befreiungsgefahr künftig kein Grund mehr für eine Unterbringung in so einem besonders gesicherten Raum. Die Gefangenen, die dort untergebracht werden, bekommen darüber hinaus das Recht, ihren Anwalt darüber zu informieren, damit dieser gegebenenfalls eine Überprüfung der Maßnahme einfordern kann. Die Gesetzesverschärfungen treten allesamt zum 15. September in Kraft.

Die besonders gesicherten Hafträume standen in der Gablingen-Affäre besonders im Fokus. Bei ihrer Unterbringung dort sollen Häftlinge misshandelt worden sein. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen zweimal Anklage erhoben: Zunächst gegen die ehemalige JVA-Leiterin, ihre frühere Stellvertreterin sowie ein ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe der JVA – und dann nochmals gegen weitere Beamte. Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Neben den gesetzlichen hat Eisenreich weitere Konsequenzen angekündigt, für die es keine Gesetzänderung braucht, wo etwa Verwaltungsvorschriften reichen. Beispielsweise hatte eine unabhängige Kommission in ihrem Ende 2025 vorgelegten Abschlussbericht empfohlen, sogenannte „besondere Schutzräumen“ als mildere Variante zu den besonders gesicherten Hafträumen einzurichten. Zudem soll die Zahl der Plätze in den psychiatrischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten erhöht werden, um psychisch auffällige Gefangene besser betreuen zu können.

Das, was in Gablingen passiert sei, werde sich nicht wiederholen, versicherte Eisenreich. Er betonte zudem, der Großteil der Strafvollzugsmitarbeiter verhalte sich tadellos. Die überwältigende Mehrheit sei über jeden Verdacht erhaben.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Tierrechte
:"Bei uns dürfen Tiere leben, ohne etwas zu leisten"

Auf dem veganen Lebenshof „Kuhtopia“ in Oberbayern werden Kühe gestreichelt – nicht zum Schlachter geschickt. Nicht nur das macht den Ort zu einem Tier-Paradies.

SZ PlusVon Wilhelmine Glaßer (Text) und Robert Haas (Fotos und Videos)

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: