Prozess:Sind die verzockten Millionen noch zu retten?

Marc S. ist vor dem Landgericht München I unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Von dem Urteil des Landgericht München I könnte eine Signalwirkung ausgehen.

(Foto: dpa)

Das Landgericht München erklärt riskante Swap-Geschäfte von Kommunen für nichtig. Die Bankberater hätten warnen müssen.

Von Florian Fuchs, Füssen/Landsberg am Lech

Sie waren die "Zocker" und die "Spekulanten". Das sind Begriffe, mit denen Kommunen und ihre Kämmerer nicht gerne in Verbindung gebracht werden. Nun haben die Städte Füssen im Allgäu und Landsberg am Lech in Oberbayern vor dem Landgericht München I einen millionenschweren Gerichtsstreit für sich entschieden: Die umstrittenen Swap-Geschäfte, mit denen die Kommunen Millionenschäden für ihre Haushalte verursacht haben, sind laut Urteil nichtig: Zahlungen müssen demnach rückabgewickelt, offene Beträge dem Bankhaus "Hauck & Aufhäuser" nicht mehr rückerstattet werden. Der Rechtsstreit, der seit Jahren in verschiedenen Verfahren geführt wird, ist damit allerdings noch nicht vorbei: Das Bankhaus kann noch in Revision gehen.

Dennoch könnte von dem Urteil Signalwirkung für viele Kommunen in der gesamten Bundesrepublik ausgehen. Zahlreiche Städte hatten sich in hochriskanten Swap-Geschäften versucht, bei denen auf sinkende oder steigende Zinsen gewettet wird. Die beiden Städte Landsberg und Füssen versuchten sich so gegen steigende Kreditzinsen abzusichern.

Allerdings ging die Zinswette schief: In beiden Fällen ging es nun vor Gericht um jeweils knapp sechs Millionen Euro, die das Bankhaus noch verlangt oder zurückzahlen soll: Beträge, die große Löcher in die Haushaltsplanungen reißen können. Insofern zeigten sich die Stadtoberhäupter, die beide erst seit vergangenem Jahr im Amt sind, in einer ersten Reaktion am Dienstag hocherfreut: "Das Verfahren lief seit zehn Jahren. Es war ein langer und steiniger Weg. Das Urteil stellt eine wichtige Entlastung des kommunalen Haushaltes der Stadt dar", sagte Landsbergs Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl. Füssens Bürgermeister Maximilian Eichstetter sprach von einem tollen Ergebnis: "Die Vorgehensweise der Stadt Füssen hat sich nunmehr als berechtigt erwiesen."

Tatsächlich war es die Stadt im Ostallgäu, die im Streit um umstrittene Swap-Geschäfte einen neuen Weg gegangen war: Bislang hatten zahlreiche Kommunen auf Schadenersatz gegen Bankhäuser geklagt. Füssen und sein Anwalt Jochen Weck von der Münchner Kanzlei Roessner dagegen haben die entsprechenden Verträge juristisch angegriffen: Die Swap-Verträge seien unwirksam, weil sie als spekulative Geschäfte von der Aufsichtsbehörde hätten genehmigt werden müssen. Nachträglich hatten Füssen und im Anschluss auch Landsberg bei ihren jeweiligen Landratsämtern Anträge auf Genehmigungen gestellt, die jedoch verwehrt wurden. Genau darauf hob das Landgericht in seinen beiden Urteilen nun ab: Die Swap- und Swapderivatgeschäfte seien nicht wirksam zustande gekommen, weil die Kommunen sie ohne Einschaltung ihrer Rechtsaufsicht gar nicht hätten abschließen dürfen.

Die Kanzlei Roessner schreibt in einer Einordnung des Urteils, dass sich im Laufe verschiedener Verfahren der vergangenen Jahre zudem herausgestellt habe, dass der "ehemalige Kämmerer der Stadt Füssen beim Abschluss der Swap-Geschäfte von den Mitarbeitern des Bankhauses Hauck & Aufhäuser falsch beraten" worden sei. Im Zuge der Gespräche hätten die Berater die umstrittenen Swap-Geschäfte sogar ausdrücklich empfohlen, obwohl sie von der Unzulässigkeit der Geschäfte gewusst hätten. Es handle sich um kommunalrechtlich nicht zulässige Zinsoptimierungsgeschäfte. Im Füssener Urteil geht das Gericht ausführlich darauf ein, dass die Berater des Bankhauses in den Gesprächen mit der Kommune Risikohinweise deutlicher hätten fassen müssen.

Die Bank hält die Urteile "in verschiedenen Punkten für rechtsfehlerhaft"

Das Urteil ist demnach auch erfreulich für den ehemaligen Kämmerer der Stadt Landsberg, der wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden war. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil im Jahr 2019 allerdings wieder auf. Sind die Verträge nun wie im Urteil des Landgerichts München I entschieden nichtig, müsste auch der Kämmerer straffrei davonkommen. Eine millionenschwere Schadenersatzklage der Stadt Landsberg gegen ihn könnte demnach ebenfalls hinfällig werden. Ob dies tatsächlich so kommt, wird wohl erst in einigen Jahren entschieden sein.

"Wir haben beide Urteile gemeinsam mit unserem Prozessbevollmächtigten einer ersten Prüfung unterzogen. Im Ergebnis halten wir die Urteile in verschiedenen Punkten für rechtsfehlerhaft. Es ist deshalb davon auszugehen, dass wir in beiden Fällen in Berufung gehen werden", sagte am Dienstag eine Sprecherin des Bankhauses Hauck & Aufhäuser. Die Kommunen sind dennoch optimistisch. "Es wird jetzt zwar noch ein längerer Weg, aber wir sind guter Dinge, hier bis 2023 zum Abschluss zu kommen", sagte Füssens Bürgermeister Eichstetter.

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