Aufreger in FüssenHausdurchsuchung nach „FCK AfD“-Post war rechtswidrig

Das Landgericht Kempten betrachtet die Hausdurchsuchung als unverhältnismäßig.
Das Landgericht Kempten betrachtet die Hausdurchsuchung als unverhältnismäßig. Peter Steffen/dpa

„FCK AfD“ hatte ein Stadtrat der Freien Wähler im Oktober im Internet gepostet und daraufhin Besuch von der Polizei bekommen – rechtswidrig, wie das Landgericht Kempten nun feststellt.

Von Florian Fuchs

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Die Hausdurchsuchung bei Thomas Scheibel, Stadtrat der Freien Wähler in Füssen, war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Kempten in einem Urteil festgestellt. Scheibel hatte im Oktober Besuch von der Polizei bekommen, nachdem er in sozialen Medien den Post „FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen“ abgesetzt hatte.

Es war eine Reaktion darauf, dass sich ein Funktionär der AfD mit Verweis auf das Neutralitätsgebot über einen Lehrer am Gymnasium Hohenschwangau beschwert hatte, weil dieser zu einer Demonstration gegen rechts aufgerufen hatte. Das Kultusministerium hat öffentlich klargestellt, dass Beamte zwar zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind, aber eben auch gerade dazu verpflichtet sind, für die Erhaltung der zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten.

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Nach einer Anzeige wegen Beleidigung aufgrund des Posts – in diesem Fall laufen die Ermittlungen weiter – genehmigte das Amtsgericht Kempten auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft die Hausdurchsuchung. Das Landgericht gab der Beschwerde Scheibels nun statt, da die Hausdurchsuchung unverhältnismäßig gewesen sei und keinen Mehrwert gebracht habe, da Scheibel im Internet unter seinem Klarnamen aufgetreten sei. Die Straftat stehe schließlich in keinem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat, da dem Beschuldigten allenfalls eine geringe Geldstrafe drohe.

„Auch wenn es zwei Anläufe gebraucht hat, hat unsere Justiz bewiesen, dass wir in einem Rechtsstaat und somit in einer Demokratie leben“, kommentiert Scheibel das Urteil. „Schön, dass die AfD es nicht geschafft hat, den Justizapparat für ihre Propagandazwecke zu missbrauchen.“

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