Einer der verworrensten Justizfälle Bayerns scheint nach 13 Jahren abgeschlossen zu sein. Das Amtsgericht Fürth hat die Wiederaufnahmeanträge im Verfahren um Tatjana Gsell verworfen. Die 46-Jährige, die auf ihrer Internetseite angibt, "einmal die meist fotografierte Frau Deutschlands" gewesen zu sein, war im Juli 2004 wegen versuchten Versicherungsmissbrauchs, Vortäuschens einer Straftat und versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Nach Überzeugung des Gerichts soll Gsell am gescheiterten Versuch mitgewirkt haben, einen Mercedes ins Ausland zu verschieben. Mitglieder einer Autoschieberbande aus Belgrad und ein Jugendfreund Gsells und damaliger Staatsanwalt sollten daran mitgewirkt haben.
Prozess in Regensburg:Jugendfreund von Tatjana Gsell scheitert mit Wiederaufnahme-Antrag
Der Ex-Staatsanwalt soll als Mittelsmann geplant haben, einen Mercedes des Models ins Ausland zu verschieben. Gegen seine Verurteilung als Versicherungsbetrüger wollte Stefan M. nun vorgehen.
Wiederaufnahmeanträge in dem Verfahren hatte nicht nur Gsell gestellt, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Begründet waren diese mit einem spektakulären Urteil des Landgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2014. Das Gericht war zur Überzeugung gelangt, dass zwei bis dahin in dem Verfahren gar nicht in Erscheinung getretene Männer - nicht also die Autoschieber aus Belgrad - für den Tod von Franz Gsell 2003 verantwortlich gewesen sind. Zuvor war die Justiz davon ausgegangen, dass die versuchte Autoschieberei offenbar vollends aus dem Ruder gelaufen und Franz Gsell, Schönheitschirurg und Ehemann von Tatjana Gsell, dabei ums Leben gekommen sein muss. Tatjana Gsell und der Ex- Staatsanwalt zogen ihre früheren Teil-Geständnisse daraufhin zurück. Sie hätten lediglich verhindern wollen, dass sie für den Tod von Franz Gsell belangt würden.
Das Amtsgericht Fürth kommt nun zur Überzeugung, dass ein Versuch von Autoschieberei trotzdem nicht ausgeschlossen werden könne. Zwar habe dieser Versuch offenbar nichts mit dem Tod von Franz Gsell zu tun gehabt. Gleichwohl könnten beide Tatkomplexe "hintereinander tatsächlich stattgefunden" haben. Auch seien die Einlassungen von Tatjana Gsell in früheren Verfahren in der Sache "nicht nachvollziehbar" gewesen.