Fürstenfeldbruck:Tierrechtler stellen fünf Anzeigen im Schlachthof-Skandal

Fürstenfeldbruck: Gegen den Brucker Schlachthof werden schwere Vorwürfe erhoben.

Gegen den Brucker Schlachthof werden schwere Vorwürfe erhoben.

(Foto: Voxbrunner Carmen Mittelstetten)
  • Die Soko Tierschutz hat Strafanzeigen gegen fünf Männer gestellt wegen Verstößen gegen den Tierschutz und die Schlachtverordnung.
  • Die Tierrechtlergruppe hatte recherchiert, dass am Brucker Schlachthof Tiere offenbar mangelhaft versorgt und unzureichend betäubt wurden.
  • Die Staatsanwaltschaft München II hat Ermittlungen aufgenommen.

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Die Soko Tierschutz hat im Zusammenhang mit den Vorfällen am Brucker Schlachthof neue Strafanzeigen gegen fünf Verantwortliche gestellt. Ihnen werden Verstöße gegen den Tierschutz und die Schlachtverordnung vorgeworfen. "Wir wollen zwar kein Bauernopfer, aber eine Verurteilung dient der Abschreckung. Sonst meinen die Leute, sie kommen mit allem durch", sagte ein Sprecher der Tierrechtlergruppe.

Die Anzeigen richten sich gegen den Geschäftsführer, den Betriebsleiter, den Tierschutzbeauftragten, den amtlichen Tierarzt, der an den Schlachttagen anwesend war, sowie gegen einen weiteren Metzger. Die Namen sind der SZ bekannt, dürfen aber aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden. Die Vorwürfe stützen sich auf Videoaufnahmen, die über einen Zeitraum von zehn Monaten entstanden sind. So wird dem Geschäftsführer vorgeworfen, sich nicht um die Fütterung der Tiere gekümmert zu haben, die Boxen waren überbelegt. Der Mann sei zu sehen, wie er am Abend das Licht ausschaltet. "In diesem Moment muss ihm bewusst gewesen sein, dass diese Tiere nicht ausreichend versorgt waren", heißt es in der Anzeige. Die Tiere seien etwa zehn Stunden in den Boxen gestanden. Für Kühe, die bis zu 120 Liter Wasser am Tag saufen, bedeute das ein erhebliches Leiden.

Ähnliche Vorwürfe werden gegen den Betriebsleiter erhoben. Außerdem wird der Verdacht auf Beihilfe zur Fälschung von Dokumenten über die Betäubung der Tiere geäußert, die nach Einschätzung von Veterinären mehrfach unzureichend war. Dem Tierschutzbeauftragten wird vorgeworfen, durch den illegalen Einsatz von Elektroschockgeräten grobe Gewalt gegen Tiere angewandt zu haben.

Die Strafanzeige gegen den amtlichen Tierarzt hat die Soko Tierschutz wegen des Verdachts der Beihilfe sowie der Verletzung der Aufsicht und von Amtspflichten erhoben. Verstöße gegen den Tierschutz, Hygienemängel oder falsch geführte Dokumente hätten dem Veterinärmediziner in dem kleinen und übersichtlichen Betrieb "punktuell" auffallen und den Behörden gemeldet werden müssen.

Bei der fünften Person handelt es sich um einen Metzger, der immer wieder Elektroschocker eingesetzt und wiederholt den Schwanz eines Rindes umgebogen und gequetscht haben soll, was dem Tier starke Schmerzen bereitet. Die Betroffenen waren am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar, mit Ausnahme des Geschäftsführers, der den Inhalt der Anzeige aber noch nicht kannte und deshalb nichts dazu sagen konnte.

Es drohen Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren

Eine Sprecherin der Soko Tierschutz erklärte, dass man nur solche Personen angezeigt habe, die man bislang identifizieren konnte. "Es gibt aber noch einige andere Verdächtige, die wir nicht eindeutig erkennen konnten", sagte sie. Außerdem könne man anhand der Aufnahmen die Tatzeiten bestimmen. Das Material habe man dem Staatsanwalt zur Verfügung gestellt. Die Soko Tierschutz hatte bereits vor zwei Wochen Anzeigen eingereicht, zu dem Zeitpunkt noch gegen Unbekannt. Diese sind nun hinfällig, außerdem liegen Anzeigen des Landratsamts vor.

Was das Beweismaterial betrifft, erklärte die Sprecherin, dass ein Informant ihnen die Filme zugespielt habe. "Wir sind nicht in den Schlachthof eingebrochen, die Betreiber haben nicht bemerkt", betonte sie. Vor Gericht würde solches Material inzwischen akzeptiert, weil Richter das Recht des Verbraucherschutzes höher schätzten. "Das öffentliche Kontrollsystem hat versagt, deshalb braucht es diese Informationen", sagte sie.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München II, die die Ermittlungen aufgenommen hat, drohen bei Verstößen gegen den Tierschutz Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

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