Süddeutsche Zeitung

Tod einer jungen Frau:"Er trägt die alleinige Schuld"

Im Deggendorfer Mordprozess spricht die Mutter des Opfers bewegende Worte. Bei dem heute 28-jährigen Angeklagten, der in einem ersten Prozess 2017 wegen Totschlags verurteilt worden, könne sie keine Reue erkennen.

Mit eindringlichen und emotionalen Worten hat sich im Deggendorfer Mordprozess die Mutter des Opfers vor Gericht geäußert. Der Angeklagte tötete im Oktober 2016 ihre 20 Jahre alte Tochter - Mutter seines damals eineinhalbjährigen Sohnes - in ihrer Wohnung im niederbayerischen Freyung. Dieser "schreckliche Tag" habe ihr Leben für immer verändert, kein Tag sei mehr wie vorher, sagte die Nebenklägerin am Montag vor dem Landgericht Deggendorf.

Ihre Tochter fehle unendlich, und der Schmerz sei kaum auszuhalten. Die Familie habe ihre Gelassen- und Unbeschwertheit verloren. "Dieser Verbrecher" habe sich über alle gestellt und ihrer Tochter das Leben genommen und seinem eigenen Sohn die Mutter. Ihre Tochter habe mit ihrem großen Herzen und ihrer Gutmütigkeit ihren damaligen Freund immer wieder verteidigt und aus dem Dreck gezogen, sie habe sich gar für ihn von ihrer Familie abgewandt.

Scharf kritisierte die Mutter die Anwälte des Angeklagten: Dieser werde "mit einer Inbrunst verteidigt, dass man keine Worte findet". So sei versucht worden, ihrer Tochter Schuld zuzuweisen. "Er trägt die alleinige Schuld", sagte sie in Richtung des Angeklagten und sprach von einer hinterhältigen, nicht zu rechtfertigenden Tat. Der Angeklagte sei zu feige, für seine Tat geradezustehen. Ihre Tochter lebe in ihrem Sohn weiter. Der Bub sage zu ihr und ihrem Mann auf eigenen Wunsch "Mama" und "Papa". Sein "Erzeuger" sei ihm bis heute völlig fremd, dessen Vorname sei als Zweitname des Jungen gelöscht worden. Der Vater soll keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn haben dürfen, forderte die Mutter. Sie habe beim Angeklagten keinerlei Reue erkennen können. Ihnen ihre geliebte Tochter genommen zu haben, sei unverzeihlich.

Im Wiederaufnahmeverfahren hatte zuvor der Staatsanwalt auf eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes plädiert und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Seiner Überzeugung nach erstach der 28-Jährige seine Ex-Freundin in deren Wohnung - und zwar als sie schlief. Das bedeute das Mordmerkmal der Heimtücke, sagte Ankläger Stefan Brunner am Montag. Die Schlussvorträge der Verteidiger werden am 26. September erwartet.

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