Freizeitpark Geiselwind:Geldbuße wegen echter Grabsteine

Mit echten Grabsteinen wollte der Besitzer eines Freizeitparks in Geiselwind Gruseleffekte auslösen. Doch dann entdeckte eine 13-Jährige den Grabstein ihres Großvaters. Der Freizeitpark-Betreiber musste sich deshalb vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten. Der Vorwurf: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Der Prozess endete am Freitag mit einer Verwarnung und einer Geldbuße von 1200 Euro.

Das Aufstellen echter Grabsteine mit lesbaren Namen vor dem "Horrorhaus" sei eine Zurschaustellung gewesen, sagte der Amtsrichter. Das gehe über ein kurzzeitiges Beleidigen hinaus. Der Angeklagte entschuldigte sich abermals bei der Witwe. "Wenn ich gewusst hätte, dass die Namen noch draufstehen, hätte ich sofort reagiert", sagte der Familienvater. Anfang 2017 hatte er den kurz vor der Insolvenz stehenden Freizeitpark im Landkreis Kitzingen übernommen. Für das Horrorhaus hatte er einen verwandten Steinmetz um alte Grabsteine gebeten. Dieser wies aber mehrfach darauf hin, dass die Inschriften noch entfernt werden müssten. Ein Mitarbeiter des Parks habe das versäumt - und vor dem Horrorlazarett standen mindestens acht echte Grabsteine mit lesbaren Inschriften. Solche stehen da noch immer. Dafür hat der Betreiber sich allerdings die Einwilligung der Angehörigen besorgt.

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