Gerichtsverfahren:Lehrer unterhielt ein intimes Verhältnis zu einer Schülerin

Gerichtsverfahren: Weil ein Lehrer an einer Schule im Landkreis Freising ein intimes Verhältnis zu einer Schülerin pflegte musste er sich nun vor Gericht verantworten.

Weil ein Lehrer an einer Schule im Landkreis Freising ein intimes Verhältnis zu einer Schülerin pflegte musste er sich nun vor Gericht verantworten.

(Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Der Pädagoge und die Schülerin hatten sich in einem Kurs kennengelernt. Diese beendete die Beziehung, indem sie die Schulleitung benachrichtigte. Nun stand der Lehrer vor Gericht.

Von Peter Becker

Unterhält ein Lehrer ein intimes Verhältnis zu einer Schülerin, dann endet solch eine Liaison, wenn sie denn offenbar wird, mit einem Disziplinarverfahren seitens des Freistaats Bayern. Diese münden stets mit der Entfernung der Lehrkraft aus dem Beamtenverhältnis. Mit diesem Ergebnis musste also ein Lehrer an einer Schule im Landkreis Freising rechnen, der eine Beziehung zu einer Schülerin eingegangen war. So auch in diesem Fall, der vor dem Verwaltungsgericht in München verhandelt worden war. Vorsitzende Richterin Martina Scherl gewann den Eindruck, dass der Beklagte ein "passionierter Lehrer" sei. Sie mache sich die Entscheidung nicht leicht. Dennoch kam die 19. Kammer zu dem Schluss, dass der Pädagoge aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei.

Der Beklagte und die Schülerin hatten sich in einem Kurs kennengelernt. Aus einem ursprünglich freundschaftlichen Verhältnis entwickelte sich schließlich ein intimes. Die Schülerin beendete dies selbst, in dem sie die Schulleitung benachrichtigte. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landshut wurde mangels Vorliegens eines Straftatbestandes ohne jede Sanktion eingestellt.

Der Pädagoge erklärt sich sein Verhalten in einer "chronisch belasteten Kindheit", in der er eine Angst vor Kritik und Entzug von Zuwendung entwickelt habe. Die Schülerin habe ihm Anerkennung entgegengebracht und habe ihn angehimmelt. Das habe in ihm einen Mechanismus ausgelöst, der einer Verliebtheit nahe kam.

Einen Hinweis auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sieht die Richterin nicht

Die Vorsitzende Richterin hielt dem Beklagten vor, dass er seine beamtenrechtlichen Pflichten erheblich verletzt habe. "Lehrer haben Vorbildfunktion", sagte sie. Eltern wähnten ihre Kinder in der Schule in einem sicheren Umfeld. Einen Hinweis auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit gebe es nicht. "Wir haben einen Beamten, der im Unterricht tadellos funktioniert hat."

Unabhängig davon, dass die Schülerin nur als Gast an dem Kurs teilgenommen hatte, hatte sie nach Ansicht der Richterin das bayerische Schulsystem nicht verlassen. Die Grenzverletzung des Beklagten habe schon begonnen, als dieser mit der jungen Frau über einen Messengerdienst Nachrichten ausgetauscht hatte. Dem Beklagten steht es offen, in Berufung zu gehen. Möglicherweise wird dieser Fall erst in der zweiten Instanz entschieden. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusJustiz
:Ein Fall für die Ewigkeit

Jérôme Boateng steht wegen eines Interviews in der "Bild"-Zeitung vor Gericht. Über das "postmortale Persönlichkeitsrecht" und wie die Causa Kasia Lenhardt die Rechtsprechung verändern könnte.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: