Freilassing:Vorermittlungen wegen Möbelhalle eingestellt

Die teure Nutzung einer Möbelhalle im oberbayerischen Freilassing als Flüchtlingszentrum wird keine strafrechtlichen Folgen für Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) haben. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Vorermittlungen wegen Untreue nach eigenen Angaben nun eingestellt. Die Halle, die dem Unternehmer Max Aicher gehört, war 2015 vom Landratsamt und der Regierung von Oberbayern in aller Eile zum Aufnahmezentrum gemacht worden, in dem täglich bis zu 2000 Migranten registriert wurden. Das Bamf hat sie 2016 übernommen und für mehr als zwölf Millionen Euro umbauen und bewachen lassen, obwohl es keinen Pachtvertrag gab und kaum mehr Flüchtlinge ankamen. Dies sieht die Staatsanwaltschaft nicht als strafbar an, weil in der Halle zunächst unaufschiebbare öffentliche Aufgaben erfüllt worden seien. Später habe das Bamf nur die politische Vorgabe erfüllt, Kapazitäten für eine mögliche weitere Migrationswelle vorzuhalten. Das Bamf hat die Halle 2019 aufgegeben.

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