Frauenchiemsee:Urteil im Prozess um Jodl-Grab

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Aktionskünstler Kastner muss Kosten für Reinigung tragen

Der Künstler Wolfram Kastner muss rund 4000 Euro Reinigungskosten für das umstrittene Jodl-Grab auf der Fraueninsel tragen. Das entschied das Landgericht München I am Dienstag. Kastner hatte unter anderem das Grab mit roter Farbe als Symbol für Blut beschmiert. Er sah darin Kunstaktionen aus Protest gegen das dort angebrachte Gedenken für den ehemaligen Wehrmachtsoffizier Alfred Jodl, der nach dem Zweiten Weltkrieg als NS-Kriegsverbrecher hingerichtet worden war. Verwandte Jodls hatten Kastner daraufhin verklagt. In erster Instanz war der Künstler bereits vom Amtsgericht München verurteilt worden. Seine Berufung gegen das Urteil vom März wies das Landgericht nun zurück. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Nach Ansicht der Zivilkammer waren Kastners Aktionen nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht wertete die Taten als Eingriff in das Eigentum der Familie Jodls. Es sei zwar nachvollziehbar, dass ein solches Gedenken erheblich Anstoß errege, und das Ausblenden der NS-Vergangenheit könne als unerträglicher Misstand empfunden werden. Eine Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung sei damit aber nicht verbunden.

Um das Grab auf der Fraueninsel gibt es seit Jahren Streit. Begraben sind dort die beiden Ehefrauen Jodls, er selbst nicht. Seine Asche wurde nach seiner Hinrichtung in die Isar gestreut. Er war im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt worden. Zu finden sind an dem Grab seine Lebens- und Sterbedaten, die Darstellung des Eisernen Kreuzes sowie sein Militärrang eines Generalobersts - aus Kastners Sicht ein illegales Ehrenmal. In vier Aktionen hatte er dagegen protestiert und etwa im Mai 2015 eine Tafel angebracht mit der Aufschrift "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher!". Später hatte er Teile der Grabstätte mit roter Farbe bemalt.

© SZ vom 05.12.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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