Mehr Frauen in der Landtag:"Nur mit Appellen kommen wir nicht weiter"

Barbara Stamm bei einer Plenarsitzung im Landtag.

Barbara Stamm bei einer Plenarsitzung im Landtag.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • Im aktuellen bayerischen Landtag liegt der Frauenanteil bei lediglich 26,8 Prozent. Grüne und SPD fordern ein Paritätsgesetz, das Parteien verpflichten soll, die Wahlkreislisten abwechselnd mit einem Mann und einer Frau zu besetzen.
  • Die frühere CSU-Partei-Vize Barbara Stamm fordert ihre Partei auf, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um mehr Frauen ins Parlament zu bekommen.
  • Die CSU nennt den Vorschlag von Grünen und SPD einen "verfassungswidrigen Eingriff in die Wahlfreiheit". Auch Freie Wähler, AfD und FDP lehnen ihn ab.

Die frühere stellvertretende CSU-Vorsitzende Barbara Stamm fordert ihre Partei auf, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Frauenanteil im Landtag zu erhöhen. "Nur mit Appellen kommen wir nicht weiter", sagte die ehemalige Landtagspräsidentin und Sozialministerin der Süddeutschen Zeitung. Damit ruft sie die CSU indirekt dazu auf, ihre Ablehnung gegenüber einer Wahlrechtsänderung zugunsten der Gleichberechtigung zu überdenken. Am Dienstag diskutierte das Parlament die Vorschläge von Grünen und SPD für ein sogenanntes Paritätsgesetz.

Der Frauenanteil im Landtag beträgt derzeit 26,8 Prozent und damit weniger als 2008, als er über 30 Prozent lag. "Das ist viel zu gering", sagt Stamm. Grüne und SPD wollen die Parteien verpflichten, ihre Wahlkreislisten paritätisch zu besetzen. Männer und Frauen würden sich dann auf der Liste abwechseln. Bei Grünen und SPD ist dies schon der Fall. Auch die CSU könnte ihre Liste freiwillig so gestalten, hat es bislang aber unterlassen. Die Parteien durch eine Gesetzesänderung zu zwingen, wie es Grüne und SPD vorhaben, ist aus Sicht der CSU weder mit der Wahlfreiheit noch mit der Verfassung vereinbar.

In der Parlamentsdebatte am Dienstag ließ die CSU kein Umdenken erkennen. Das Ziel, mehr Frauen in Mandate zu bringen, werde von ihrer Partei uneingeschränkt geteilt - nicht aber der Weg, sagte Petra Guttenberger. Die Vorsitzende des Verfassungsausschusses sieht in dem Entwurf einen "verfassungswidrigen Eingriff in die Wahlfreiheit". Es gebe keine Verpflichtung, paritätische Vorgaben ins Wahlrecht einzufügen, sagte Guttenberger: "Bevormundung ist nicht der Weg der CSU."

Auch Freie Wähler, AfD und FDP sprachen sich für mehr Frauen im Parlament aus, lehnten die Entwürfe von SPD und Grünen allerdings ab. Diese seien "gut gemeint, aber nicht gut gemacht", sagte Hubert Faltermeier (FW). Es sei Aufgabe der Parteien, den Anteil der Frauen durch Überzeugungsarbeit zu erhöhen. Das könne man nicht anordnen. Die AfD-Abgeordnete Anne Cyron zitierte das Bundesverfassungsgericht, wonach es einen Anspruch auf geschlechterproportionale Vertretung nicht gebe. FDP-Fraktionschef Martin Hagen bezeichnete die Gesetzesvorschläge als verfassungswidrig. Es sei Sache der Parteien, Listen aufzustellen, nicht des Gesetzgebers. SPD und Grünen warf Hagen vor, Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments nehmen zu wollen. Dies aber sei das vornehmste Recht der Wähler.

SPD und Grüne verteidigten ihren Vorstoß. Selbstverpflichtung reiche nicht aus, es brauche gesetzliche Regelungen, sagte Simone Strohmayr (SPD). Frauen müssten die Hälfte der Macht haben, forderte Eva Lettenbauer (Grüne). Der Vorschlag der Grünen geht über den der SPD hinaus. Sie wollen auch die 91 Direktmandate quotieren, von denen bei der letzten Wahl nur 19 an Frauen gingen. Die Grünen schlagen vor, die Zahl der Stimmkreise zu halbieren und dafür in jedem zwei Kandidaten zu wählen, einen Mann und eine Frau oder einen diversen Menschen. Zudem wollen sie in der Verfassung eine Frauenquote von mindestens 50 Prozent für den Landtag und die Staatsregierung verankern. Auch in der SPD gibt es Zweifel, ob solche Änderungen mit der Verfassung vereinbar wären. "Wissen Sie, was verfassungswidrig ist?", rief Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze: "Der jetzige Zustand!"

Als erstes Bundesland verabschiedete Brandenburg ein Paritätsgesetz, jedoch nur mit einer Quotierung der Listen, nicht der Direktmandate. Auch hier steht wohl eine Verfassungsklage an. Der bayerische Verfassungsgerichtshof hatte eine Popularklage, die für ein Paritätsgesetz argumentiert, abgewiesen. Sie liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.

Zur SZ-Startseite
Landtagsitzung in Potsdam

Parität
:Die Gleichberechtigung von Frauen gehört ins Herz der Demokratie

In Brandenburg sollen Parteienlisten künftig zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden. Kritiker sehen die Freiheit eingeschränkt, aber diese Gefahr ist überschaubar.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: